Wien

Frau (27) stirbt an K.o.-Tropfen

10.04.2013

Liquid Ecstasy statt Wasser. Ein Tat-Verdächtiger wurde festgenommen.

Zur Vollversion des Artikels
© Hersteller / privat
Zur Vollversion des Artikels

Eine 27-Jährige ist in Wien-Neubau nach einem Schluck aus einer Mineralwasserflasche gestorben, in der sich vermutlich Liquid Ecstasy befunden hat. Laut Polizei ereignete sich der tödliche Vorfall bereits am 1. April in der Früh. Ein Bekannter hatte die junge Frau und eine Freundin mit dem Wagen von einer Party in der Donaustadt nach Hause gebracht. Als die 27-Jährige über Durst klagte, meinte der 36-Jährige (richtig), dass im Fond des Wagens einige Getränke liegen. Die Frau öffnete eine Mineralwasserflasche und trank daraus.

Party mit flüchtigen Bekannten
Das Opfer war mit einer 30-jährigen Freundin in der Nacht auf den 1. April in mehreren Lokalen unterwegs gewesen und danach zu einer Techno-Party in die Dr.-Otto-Neurath-Gasse in der Donaustadt gefahren. Dort trafen sie einen flüchtigen Bekannten der 30-Jährigen, der ihnen anbot, sie nach Hause zu bringen. Mit einem weiteren Bekannten machten sie sich gegen 5.00 Uhr auf den Weg.

Im Auto klagte die 27-Jährige über Durst. Der Lenker verwies auf die Getränke im Fond des Wagens, worauf sich die junge Frau eine Mineralwasserflasche schnappte. Dass die Flüssigkeit darin ausgesprochen übel roch, merkte sie laut Polizeisprecher Roman Hahslinger erst nach einem Schluck. Der Lenker blieb kurz darauf stehen, weil sich die 27-Jährige übergeben musste. Im Verlauf der Fahrt nach Neubau, wo ihre Freundin wohnt, wurde die junge Frau bewusstlos. Ihre Kompagnons trugen sie in die Wohnung ihrer Freundin.

Doch die 27-Jährige kam nicht mehr zu sich. Auch Reanimationsmaßnahmen halfen nicht, ihre Freundin rief schließlich die Rettung. Doch für die Frau kam schlussendlich jede Hilfe zu spät. Laut Hahslinger hatte sie zwar Alkohol getrunken, aber nicht übermäßig viel.

Lenker untergetaucht
Der Lenker des Autos tauchte sofort nach dem Vorfall unter. Der unter anderem im Zusammenhang mit Drogen amtsbekannte Mann konnte zwar mit den Angaben der Freundin des Opfers ausgeforscht werden, auch eine Telefonnummer hatten die Ermittler. Doch der 36-Jährige blieb mehr als eine Woche lang unauffindbar. Erst am Dienstag wurde er in Liesing festgenommen.

Bei einer ersten Einvernahme gab er an, dass sich Liquid Ecstasy in der Flasche befunden habe. Das Auto und die Flasche wurden sichergestellt. Die Analyse der Substanz war am Mittwoch im Gange, die Exekutive wollte sich deshalb noch nicht festlegen.

Gefährliche Droge
Bei dem in der Drogenszene als Liquid Ecstasy bekannten Stoff handelt es sich um Gammahydroxybuttersäure (GHB). Das Mittel kann zwar zu ähnlichen Wirkungen wie Ecstasy führen, hat aber im Grunde nichts mit der Designerdroge zu tun. Kleine Dosissteigerungen können dramatische Wirkungsveränderungen nach sich ziehen. In seiner Wirkung ist GHB daher kaum kalkulierbar. Die extrem dosisabhängigen Reaktionen setzen bereits nach zehn bis 20 Minuten ein und halten dann zwischen ein bis drei Stunden an, erklärte Roland Reithofer, Leiter der Wiener Drogenberatungsstelle "ChEckiT".

Im Rausch löst GHB Hemmungen, es kommt zu gesteigertem Selbstvertrauen, führt zu Entspannung und Euphorie. Gleichzeitig kann es auch zu Übelkeit, Lallen beim Sprechen, zu unzusammenhängenden Aussagen und nicht ganz nachvollziehbaren Handlungen führen. Die Gefahr sich zu übergeben oder mit stark verlangsamter Atmung bewusstlos zusammenzubrechen ist bei der meist unbekannten Dosierung groß. Weitere Nebeneffekte sind leichte bis sehr starke Übelkeit, Schwindelgefühle, Erbrechen, Kopfschmerzen, völlige Bewegungslosigkeit, Bewusstlosigkeit, Verschwinden von Reflexen, Atemnot bis hin zur vollständigen Unterdrückung der Atmung (Atemdepression).

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Konsum von Liquid Ecstasy einen bedrohlichen Verlauf nimmt, wird durch den Konsum anderer "Downer" wie Alkohol dramatisch vergrößert. Für GHB gilt wie für viele andere psychoaktive Substanzen: Die Kombination zweier Drogen ergibt nicht die doppelte, sondern eine nicht vorhersehbare und möglicherweise bedrohliche Wirkung.

Was dagegen spricht, dass es sich bei der Substanz um Liquid Ecstasy handelte: GHB ist eine geruch- und farblose Flüssigkeit und wird am Schwarzmarkt auch als Pulver oder in Kapseln angeboten.

VIDEO TOP-GEKLICKT: Auto landet bei Crash auf dem Kopf


 

 

Nächste Seite: Polizei weist auf folgende Verhaltensmaßregeln hin:

 

Die Polizei gab anlässlich dieses erschütternden Falles einige Hinweise und Tipps heraus:

  •  Der Täterkreis kann größer sein als gedacht - Fremde, neue Bekannte aber auch vermeintliche "Freunde".

 

  •   Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen.

 

  •    Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die gemeinsamen Getränke aufzupassen.

 

  •    Beim Ausgehen mit Freunden auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.

 

  •    Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.

 

  •    Getränke-Einladungen nur annehmen, wenn der Weg des Glases von der Schank bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.

 

  •    Blind Dates oder Internet-Verabredungen immer an öffentlichen Orten vereinbaren, die einem bekannt sind, und eine Vertrauensperson darüber informieren.

 

  •    Dem Instinkt vertrauen! Bei Unwohlsein in einem Lokal oder auf einer privaten Party lieber den Ort verlassen.

 

  •     Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort mit der Bitte um Beistand an eine Vertrauensperson oder, wenn alleine, ans Barpersonal, wenden.

 

  •    Im Zweifelsfall die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144 anrufen.

 

  •    Bei K.O.-Tropfen-Verdacht ohne Zögern sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.

 

  •    Auch bei freiwilliger Einnahme der verbotenen Substanzen machen sich Gewalt- oder Sexualtäter strafbar.

 

  •    Dritte, die entsprechende Vorgänge beobachtet haben, sollten umgehend die betroffene Person, das Barpersonal beziehungsweise die Polizei informieren.

 

  •    Verhaltensauffällige Person nicht alleine lassen!

 

  •    Bei Bewusstlosigkeit der Person sofort die Rettung verständigen.
  •   Achtung: Frauen unter Einfluss von K.O.-Tropfen können auf Außenstehende wie stark Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen wirken.
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel