Todes-Drama

Frau am Großglockner erfroren - Hammer-Anklage gegen Freund

04.12.2025

Im Jänner dieses Jahres ereignete sich am Großglockner ein furchtbares Drama. Eine junge Frau ist dabei ums Leben gekommen. Jetzt ist die Anklage gegen ihren Freund draußen - wegen grob fahrlässiger Tötung. 

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Tirol. Ein 39-jähriger Österreicher war mit seiner drei Jahre jüngeren Freundin Kerstin G. auf dem Weg zu einer Bergtour. Der Mann ist ein erfahrener Bergsteiger. Seine Partnerin war gut trainiert, aber konnte erst seit einem Jahr Erfahrungen in den Bergen sammeln. 

© Bergrettung Kals am Großglockner

50 Meter vor dem Gipfel kehrte der Mann um und ließ seine Freundin in der Nacht vom 18. auf den 19. alleine zurück. Laut seiner Aussage versuchte er "Hilfe zu holen". Gegen 10 Uhr waren die Retter bei dem leblosen Körper der Frau. Sie war erfroren. An diesem Abend war die Temperatur am Gipfel bei -9 Grad und es gab starke Windböen. Gegen 02.00 Uhr hat der Angeklagte seine Freundin schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert zirka 50 m unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner zurückgelassen. Die Frau ist erfroren, wie oe24 berichtet hatte. 

© Bergrettung Kals am Großglockner

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhebt nun Klage wegen des Vorgehens der grob fahrlässigen Tötung. Diese Punkte werden ihm vorgeworfen:

1. Unerfahrenheit und Bedingungen

Trotz der Unerfahrenheit der Frau und der herausfordernden winterlichen Verhältnisse unternahm der Angeklagte die anspruchsvolle Hochtour.

2. Zu später Start

Der Tourenbeginn wurde nach Ansicht der Anklage rund zwei Stunden zu spät angesetzt.

3. Fehlende Notausrüstung

Der Mann führte keine ausreichende Biwak-Notausrüstung mit, da er einen Notfall nicht einkalkuliert hatte.

4. Ungeeignete Ausrüstung

Er ließ zu, dass die Frau mit Splitboard und Snowboard-Softboots unterwegs war – Ausrüstung, die für hochalpines kombiniertes Gelände nicht geeignet ist.

5. Nicht rechtzeitig umgekehrt

Angesichts stürmischen Winds mit bis zu 74 km/h und minus 8 Grad (Windchill: etwa minus 20 Grad) hätte er laut Staatsanwaltschaft spätestens am „Frühstücksplatzl“ umkehren müssen.

6. Kein Notruf vor Einbruch der Dunkelheit

Der Angeklagte unterließ es, rechtzeitig die Rettung zu verständigen.

7. Keine Notsignale

Obwohl das Paar ab etwa 20:50 Uhr nicht mehr weiterkam, setzte er keinen Notruf ab und gab auch beim Überflug eines Polizeihubschraubers gegen 22:50 Uhr keine Signale ab.

8. Nicht erreichbar für Rettung

Der Mann stellte sein Telefon auf lautlos, kontaktierte die Einsatzkräfte nach 00:35 Uhr nicht mehr und nahm weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht entgegen.

9. Keine Versorgung der Frau

Er brachte die Frau nicht an einen windgeschützten Ort, verwendete weder Biwaksack noch Rettungsdecken und nahm ihr auch nicht den schweren Rucksack ab, bevor er sie um 02.00 Uhr zurückließ.

Prozess im Februar 2026

Der 39-jährige Salzburger bestritt schriftlich bisher jedes Fehlverhalten. Das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des Landesgerichts Innsbruck ist für den 19. Februar 2026 angesetzt. 

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