Auftragsmord-Prozess

Freispruch für den Angeklagten

10.11.2006

Ein 60-jähriger Oberösterreicher ist vom Vorwurf, einen Freund auf die Ermordung eines Bekannten angesetzt zu haben, freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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© APA/Artinger
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Nach rund einstündiger Beratung der acht Geschworenen ist der 60-jährige Angeklagte aus Oberösterreich am Freitagnachmittag vom Vorwurf des versuchten Mordes frei gesprochen worden. Die Geschworenen fassten ihren Beschluss einstimmig. Nachdem Staatsanwalt Manfred Melchhammer keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Kronzeuge im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt des Prozesses stand der 35-jährige Kronzeuge, den der 60-Jährige angeblich für die Ermordung eines Bekannten gewinnen wollte. Die Anstiftung zum Mord hatte der 35-Jährige Anfang 2006 zu Protokoll gegeben. Damals wurde er gemeinsam mit dem 60-jährigen Angeklagten wegen Drogenhandels von der Polizei einvernommen. Vor Gericht konnte sich der Mann aber nicht mehr an den Mordauftrag erinnern. Verteidiger Martin Mennel hatte in seinem Schlussplädoyer den Kronzeugen für unglaubwürdig erklärt.

Beleidigung als Auslöser
Eine Beleidigung des Bekannten im Zuge eines Familienstreits soll den 60-Jährigen zu seinem Handeln veranlasst haben. "Ich schlage dich zusammen", habe der Bekannte gedroht. Laut Anklage hat der schon viele Jahre in Vorarlberg lebende Oberösterreicher daraufhin einen Freund aufgefordert, sich eine Waffe zu besorgen und seinen Bekannten in den Rücken zu schießen. Der Angeklagte seinerseits gibt an, dass die Auseinandersetzung mit seinem Bekannten nach einer Entschuldigung längst aus der Welt geschafft gewesen sei.

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