Gericht

Horror-Tat zu Halloween

08.04.2014

Ein der Vergewaltigung Angeklagter rechtfertigt sich mit Version des „Rollenspiels“ ...

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Es passierte an Halloween: Der arbeitslose Maler Wolfgang G. (31) soll Pharmareferentin Alexandra W. (47) in ihrer Hietzinger Wohnung mit einer Gaspistole bedroht, sie geknebelt und vergewaltigt haben. Danach soll er sie gezwungen haben, für ihn 3.260 Euro bei der Bank abzuheben, weil er mit dem Geld Raten abzahlen wollte.

Polizistin: "Aussage des Opfers glaubwürdig ..."
So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft, am Dienstag präsentierte der stämmige 31-Jährige (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) dem Gericht eine andere Version: „Es war ein Rollenspiel, sie wollte mit mir ihre Vergewaltigungsfantasien ausleben. Ich bin offen für Neues“, behauptete er.

Sehr wohl besuchte er sie, den Rucksack voll mit Totschläger, Klebeband, Gaspistole, Klappmesser und Vaseline-Creme (die er für die Gesichtshaut braucht).

„Ich fragte sie zwei Mal, ob sie das auch will“, meint Wolfgang G. Penibel schildert er das „Rollenspiel“ und wie er eine Woche zuvor mit der 17 Jahre älteren Frau schon Sex gehabt haben will. „Sie trug einen Bademantel. Eines führte zum anderen.“

Freilich: Alexandra W. kann sich an dieses Treffen oder gar freiwilligen Sex nicht erinnern.

Sie erlitt eine geschwollene Nase, Abschürfungen, Rötungen und Verletzungen im Gesicht und zeigte den Mann an. „Sie ist für mich glaubwürdig“, sagt jene Polizistin, die sie drei Stunden lang befragte. Prozess vertagt.

(prj)

Verteidiger: "Bin von Freispruch überzeugt"

ÖSTERREICH: Was ist Ihre Verteidigungsstrategie?
Roland Friis: Mein Mandant spricht von einem Rollenspiel, er hat nur den Wunsch der Frau umgesetzt.

ÖSTERREICH: Gibt es etwas, dass gegen die Anklage spricht?
Friis: Die Frau hat während des „Verbrechens“ eine SMS erhalten und sofort geantwortet. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Gewalttat so nicht passieren konnte.

ÖSTERREICH: Geben Sie eine Einschätzung zum Urteil ab ...
Friis: Ich bin von einem Freispruch überzeugt. Ich habe die Handy-Ortung als Beweisantrag gestellt. So soll bewiesen werden, dass es doch zu einem ersten Treffen der beiden kam.



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