Sorgerechtsstreit

Grünen-Chefin wird im Fall Evangelos aktiv

08.04.2010

Maria Vassilakou fliegt nach Griechenland um am Prozess teilzunehmen.

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© TZ ÖSTERREICH / SCHWARZL
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In dem Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen um einen gemeinsamen dreijährigen Sohn Evangelos wird jetzt Wiens Grüne Klubchefin Maria Vassilakou aktiv. Die gebürtige Griechin will in die Heimat des Vaters fliegen, um dort Möglichkeiten für eine gütliche Lösung zu finden. Das gaben die Rechtsanwälte der Mutter in einer Presseaussendung am Donnerstag bekannt. Die Mutter des Kindes ist demnach über dieses konkrete Engagement "besonders erfreut und überglücklich".

Verhandlung in Griechenland
Vassilakou will zur nächsten Gerichtsverhandlung in dem Sorgerechtsstreit am 16. April nach Naxos fliegen. Dort geht es darum, ob das Kind vorerst bei seiner Mutter in Österreich bleiben darf. Die grüne Klubchefin will dem Vater beziehungsweise dessen Anwälten Angebote überbringen, wie ehestens mit dem Kontakt zwischen Kind und Vater - zunächst in begleiteter Form - begonnen werden könne. Außerdem soll der Vater mit aktuellen Informationen über das Kind versorgt werden und er soll aktuelle Fotos von ihm erhalten.

Suche nach Lösung
Vassilakou geht es nach Auskunft der Anwälte vorrangig darum, für das Kind eine tragbare Lösung zu finden. Begleitet wird sie vom Familienrechtsexperten Günter Tews, der in der Rechtsanwaltskanzlei als juristischer Mitarbeiter tätig ist. Er soll sie mit den notwendigen Informationen versorgen, den Kontakt nach Österreich halten und allfällige Besprechungsergebnisse mit der Mutter und ihrem Anwalt abstimmen.

Die Eltern des Dreijährigen haben vor vier Jahren geheiratet, im Mai 2009 wurde die Ehe in Griechenland wieder geschieden. Die Mutter des Buben ist nach einem Österreich-Urlaub vor zwei Jahren nicht mehr mit ihrem Kind nach Griechenland zurückgekehrt. Weil der Vater des Buben nur dem Urlaub, nicht aber einem dauernden Aufenthalt in Österreich zugestimmt habe, verpflichtete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Mutter zur Rückführung des Kindes nach Griechenland. Das ist bisher nicht erfolgt, wobei beide Parteien im Sorgerechtsstreit eine Reihe von rechtlichen Schritten unternommen haben, über die noch nicht entschieden wurde.

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