15 Jahre Haft
Häftling (18) wollte Mitinsassen mit Plastiksackerl ersticken
20.01.2026Wegen versuchten Mordes ist am Dienstag am Wiener Landesgericht gegen einen jungen Häftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt verhandelt worden.
Wegen versuchten Mordes mit einem Plastiksackerl ist am Dienstag am Landesgericht ein 18 Jahre alter Häftling der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde einem Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum Folge gegeben und der junge Mann gemäß § 21 Absatz 2 StGB in den so genannten Maßnahmenvollzug eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage kletterte er am 14. August 2025 gegen 23.00 Uhr auf das Bett eines anderen Insassen, fesselte diesem mit Geschirr- und Handtüchern Füße und Hände, kniete sich auf den körperlich deutlich unterlegenen Mann und zog ihm ein Plastiksackerl über den Kopf, um ihn zu ersticken. Ein anderer Häftling kam dem 32-Jährigen zu Hilfe.
Der Vorfall spielte sich auf der Krankenabteilung ab, wo der 18 Jahre alte Angeklagte wegen einer Fußverletzung untergebracht war. Ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters weist der Bursch bereits drei Vorstrafen auf. Zuletzt wurde er im vergangenen August wegen schwerer Nötigung und Diebstahls zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu einer 15-jährigen Haftstrafe und zu einer Maßnahme verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Wollte ihm nichts Schlimmes tun"
Der Angeklagte stellte die inkriminierten Handlungen nicht in Abrede, bestritt aber die ihm unterstellte Tötungsabsicht. Er habe gemeinsam mit dem dritten Häftling eine Flasche Desinfektionsmittel getrunken und sei davon berauscht gewesen: "Da kam ich auf die dumme Idee, das zu machen. Ich weiß bis heute nicht, was ich wollte. Ich wollte ihm nichts Schlimmes tun." Es war a b'soffene G'schicht", bekräftigte der Verteidiger des 18-Jährigen, "er hat nie dran gedacht, den anderen zu verletzen."
"Was passiert, wenn man einem ein Plastiksackerl über den Kopf streift und zuzieht?", wandte sich darauf der vorsitzende Richter an den Angeklagten. "Da kriegt man keine Luft", erwiderte dieser. - "Und dann?" - "Stirbt man."
Dass es nicht so weit kam, hatte der Angegriffene dem dritten Häftling zu verdanken. Der 21-Jährige zog den Angreifer vom Körper des Gefesselten, worauf ihm der 18-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Der Helfer kassierte eine Rissquetschwunde über einem Auge. Der 32-Jährige blieb unverletzt.
Mithäftling: "Er setzte sich auf mich"
"Er ist zu mir aufs Bett gekommen und hat sich auf mich gesetzt. Er war viel zu schwer", schilderte das Opfer der Tat. Genau konnte er sich an die Vorgänge nicht mehr erinnern, weil er "schon halbwegs geschlafen" habe, wie der 32-Jährige zu Protokoll gab.
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten neben einer mehrjährigen Haftstrafe die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann stufte den 18-Jährigen zwar als zurechnungs- und damit schuldfähig ein, bescheinigte ihm aber eine schwere Persönlichkeitsstörung, die ihn laut Gutachter gefährlich macht.
Für den Fall einer Verurteilung hielt Hofmann die Unterbringung nach § 21 Absatz 2 StGB im so genannten Maßnahmenvollzug für geboten. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen wäre nach der Entlassung des Mannes zu befürchten, dass dieser neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begeht, warnte Hofmann.