Vater zu streng

Handy-Verbot: Bub (13) sticht auf Papa ein

02.10.2010


Schon wieder schockiert ein solcher Fall das ganze Land.

Zur Vollversion des Artikels
© Ullrich
Zur Vollversion des Artikels

Eine einfache Mietwohnung in Graz-Puntigam. In der Türe steht eine gebrochene Frau. Als sie ÖSTERREICH zum Interview in ihre Wohnung bittet, ist Gabi P. noch immer fassungslos über das, was am Vorabend hier passiert ist – Blutspuren am Vorhang sind stumme Zeugen des Dramas.

Nur wenige Stunden zuvor: Es ist Freitagabend, kurz nach 23 Uhr. Gabi P. und ihr Lebensgefährte Karl-Heinz D. haben Besuch: Gabis Sohn Benjamin (13) ist da, er besucht seine Mutter etwa zweimal pro Woche.

Angespannte Stimmung
Die drei warten auf Benjamins Vater Michael P. Der 48-jährige Techniker hat nach der Trennung von Gabi vor neun Jahren das Sorgerecht für Benjamin erhalten.

Die Stimmung ist extrem angespannt. Benjamin will nicht nach Hause gehen. Seine Wut ist so groß, dass er unbemerkt von seiner Mutter ein Gemüsemesser mitgenommen hat. Laut Polizei soll er gesagt haben: „Ich steche zu, wenn der Papa kommt.“ Aber es nahm ihn wohl niemand ernst.

Um 23.10 Uhr klingelt Michael P. an der Türe. Sekunden nachdem er die Wohnung betreten hat, rastet Benjamin aus: „Verpiss dich!“, schreit er seinen Vater an und zückt das Messer. „Ich steche zu, wenn du noch näher kommst.“ Gabi P.: „Mein Ex-Mann schrie: ‚Gib das Messer weg!‘“

Nach Rauferei mit dem Vater sticht Benjamin (13) zu
Ohne Erfolg. Im Wohnzimmer kommt es zur Rangelei, Benjamin rammt seinem Vater die Klinge in den Rücken. Schwer verletzt kann Michael P. seinen tobenden Sohn schließlich fixieren. Die schockierte Mutter wählt den Notruf von Polizei und Rettung.

Wenige Minuten später treffen die Beamten und ein Notarzt ein. Michael P. wird sofort erstversorgt und ins UKH Graz gebracht. Der 13-jährige Angreifer Benjamin wird von der Polizei abgeführt.

Mutter verzweifelt: „Kann es mir einfach nicht erklären“
„Ich kann mir das alles überhaupt nicht erklären“, schluchzt Gabi P. Sie erzählt nur das Beste von ihrem Ex-Mann, und dass der Teenager auf dessen „Benimmregeln“ einfach nicht hören wollte: Handy-Verbot in der Nacht, keine zu laute Musik, Computerspiele nur in Maßen.

Gewalt an Eltern nach Computerverbot: Der Fall erinnert stark an Angelika D., die im April in Wien als 14-Jährige ihre Mutter niederstach, weil sie ihr das Internet verboten hatte. Benjamin P. wurde laut Polizei nach der Tat aufgrund seines „psychisch entgleisten Zustandes“ in die Landesnervenklinik Graz eingeliefert. Sein Vater hat überlebt. Die Klinge drang nicht in den Brustkorb ein, es besteht laut Ärzten keine Lebensgefahr. (uls)

ÖSTERREICH: Was geschah in der Tatnacht bei Ihnen?

Gabi P.: Benjamin sollte von seinem Vater abgeholt werden. Er lebt ja bei ihm und kommt circa zweimal die Woche zu mir. Aber der Bub wollte nicht mehr nach Hause, sondern lieber bei mir bleiben. Als sein Vater hereinkam, schrie Benjamin „Verpiss dich!“ Dann ging er mit dem Messer im Wohnzimmer auf ihn los.

ÖSTERREICH: Wie hat ihr Ex-Mann Michael reagiert?

Gabi P: Er schrie ihn an: „Gib das Messer weg!“ Aber es half nichts, er stach ihm in den Rücken. Mein Ex-Mann konnte Benjamin dann irgendwie fixieren und festhalten. Ich hab sofort die Rettung gerufen und hab’ denen gesagt: „Mein Ex wurde niedergestochen.“ Kurze Zeit später waren Polizei und Sanitäter dann schon da.

ÖSTERREICH: Ist diese Tat irgendwie erklärbar?

Gabi P: Nein, überhaupt nicht. Ich weiß nicht, ob er solchen Hass auf seinen Vater hatte. Aber mein Ex-Mann will doch nur das Beste für ihn – auf seine Art eben. Bei der Trennung vor neun Jahren war ich sehr krank, deshalb konnte ich das Sorgerecht nicht übernehmen. Mein Ex-Mann kann ihm alles bieten – ich eben nicht. Michael hatte gewisse Benimmregel, die wollte mein Sohn nicht einhalten.

ÖSTERREICH: Welche Regeln waren das zum Beispiel?

Gabi P: Es ging etwa darum, dass Benjamin in der Nacht das Handy ausschalten sollte, dass er nicht immer laute Musik einschalten sollte, und dass er weniger vor dem Computer sitzen sollte. (uls)

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel