Heli-Absturz

Hannes Arch hätte in Todesnacht nicht fliegen dürfen

16.09.2016

Ein Bescheid des Landes zeigt, dass Arch nach 16 Uhr nicht mehr starten durfte.

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Die Gerüchte rund um die Todesursache von Kunstflugpilot Hannes Arch häuften sich in den letzten neun Tagen seit seinem Tod. Warum genau der Heli abstürzte, ist noch immer nicht bekannt, aber wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, soll ein Kärntner Landesbescheid zeigen, dass Arch an zu diesem Zeitpunkt gar nicht fliegen hätte dürfen.

Der Kunstflieger war nicht im Zeichen des Extremsports unterwegs, sondern lieferte an besagtem Tag gerade Lebensmittel auf die Elberfelderhütte. Ein Bescheid der Behörden erlaubte es ihm auch, allerdings stehe darin auch, dass die Flüge „tageszeitlich von 9:30 bis 16:00 Uhr beschränkt“ sind.  Arch war allerdings erst gegen 21:15 Uhr von der Hütte gestartet.

Die zeitliche Begrenzung wurde aus Gründen des Naturschutzes erlasst. Nach 16 Uhr ist es nicht erlaubt, im Nationalpark Hohe Tauern zu fliegen. Allerdings verstieß Arch gegen keine Luftverkehrsregeln. Derweil beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Klagenfurt mit den Umständen des Absturzes.

Hüttenwirt überlebt Horror-Flug

Der mit Arch mitgeflogene Hüttenwirt, der den Absturz schwer verletzt überlebte, erklärte im Interview mit der "Bild"-Zeitung, das Ganze sei so schnell gegangen, plötzlich sei eine Felswand im Scheinwerferlicht aufgetaucht. Arch habe noch versucht, die Maschine hochzuziehen, doch dafür sei es zu spät gewesen. Er selbst habe dann rund acht Stunden auf seine Rettung gewartet: "Das lange Warten war grausam. Ich war kurz davor, mich aufzugeben." Er habe kaum atmen können, weil sein Brustkorb eingequetscht war. "Der Gurt hatte sich in meinen Bauch eingeschnitten. Ich dachte, das war es wohl."

Das Wrack des Hubschraubers wurde am Montag nach Wien gebracht, dort wird die Flugunfallkommission mit den detaillierten Untersuchungen beginnen. Mit Aufschlüssen über die mögliche Unfallursache ist aber erst in einigen Wochen oder Monaten zu rechnen.

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