"Ich bin unschuldig"

Mädchen nach Hausgeburt gestorben: Hebamme (42) vor Gericht

14.02.2025

Das Mädchen starb nach Komplikationen bei der Hausgeburt fünf Tage später in einem Wiener Spital. Hebamme weist jede Schuld von sich. 

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© Anna Cordes Fotografie
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Der furchtbare Fall eines Mädchens, welches nur fünf Tage nach seiner Geburt gestorben ist, schlägt österreichweit hohe Wellen. Denn von der Staatsanwaltschaft verantwortlich dafür gemacht wird die Hebamme Margarete Wana. Sie hatte die Hausgeburt durchgeführt und muss sich am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Wiener Landesgericht verantworten. 

Vorgeworfen wird der 42-Jährigen, sich nicht an die Bestimmungen des Hebammengesetzes und entsprechende Empfehlungen gehalten zu haben, als sie die Hausgeburt durchführte. Diese sei laut der Anklage "weder planerisch noch durchführungstechnisch lege artis erfolgt". Vielmehr sei von einer Hausgeburt bereits abgeraten worden, da im konkreten Fall Risiken beim Geburtsvorgang erwartbar waren.

Leider kam es bei der Geburt zu Komplikationen. Margarete Wana alarmierte einen Notarzt. Das Neugeborene sei an den Folgen eines Sauerstoffmangels während der Geburt mit dadurch bedingter Organschädigung des Gehirns und innerer Organe sowie einem Zustand nach Einatmen von Mekonium, als weiteres Symptom eines Sauerstoffmangels bei einer längerfristig vorbestehenden Gewebsschädigung der Plazenta an einem Herz- Kreislauf-Versagen gestorben. 

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Mutter unterstützt die Hebamme

Vor dem Landesgericht wird der komplexe Fall aufgerollt. Die sehr erfahrene Hebamme selbst weist jede Schuld von sich. "Ich habe in jeder Hinsicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", sagt Wana zu oe24. Beim Prozess wird sie auf "nicht schuldig" plädieren. Dabei wird die diplomierte Krankenschwester auch von der Mutter des verstorbenen Mädchens unterstützt, die vor Gericht als Zeugin aussagen wird.

Zusammen mit ihrem Anwalt hätte sie sich auf den Prozess gut vorbereitet und hoffe am Montag auf einen Freispruch. In der Schwangerschaft der betroffenen Mutter hätte es keinerlei Anzeichen auf mögliche Komplikationen bei der Geburt gegeben. "Keine ärztliche Untersuchung in der Schwangerschaft deutete darauf hin, dass die Plazenta schwer missgebildet sein könnte. Dadurch wurde das Baby nicht ausreichend versorgt", erzählt die 42-Jährige. Selbst eine Geburt in einem Spital hätte das Mädchen nicht retten können. 

"Ich darf derzeit keine Hausgeburten machen"

Obwohl Margarete Wana nicht verurteilt ist, darf sie derzeit keine Hausgeburten mehr durchführen. "Ich musste sogar Frauen, die kurz vor der Geburt standen, sagen, dass ich nicht dabei sein kann", erzählt die diplomierte Krankenschwester.

Unterstützung hätte sie derzeit weder vom Hebammengremium noch von der Gesundheitsbehörde. Für die Hebamme eine Vorverurteilung. "Ich hoffe nun, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Meine Aufgabe als Geburtshelferin ist es, Kinder gesund auf die Welt zu bringen und sie in keinerlei Weise zu gefährden."

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