Fuß abgesägt

Ihr Mann
 hatte so
 große Angst

27.03.2012

Arbeitsloser fürchtete AMS-Umschulung - Psychische Probleme nicht erkannt?

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Der ganze Ort Mitterlabill in der Steiermark ist immer noch geschockt. In dem 447-Einwohner-Ort kann niemand fassen, dass Hans Peter U. sich den eigenen Fuß absägte. Inzwischen schwebt der 56-Jährige, der lange verzweifelt nach Arbeit suchte, nicht mehr in Lebensgefahr. Seine Verlegung auf eine Normalstation soll in den kommenden Tagen passieren.

Zweimal hatte der Mann, der früher lange Jahre als Lagerarbeiter beschäftigt war, bereits um Frühpensionierung angesucht, zweimal wurde der Antrag abgelehnt. Nun hätte Hans Peter U. einen Termin in Graz gehabt, bei dem eindeutig festgestellt werden sollte, ob er noch arbeitsfähig sei oder nie mehr vermittelbar.

Umlernen
Der Arbeitslose hatte enorme Angst vor dem Termin, wie seine Frau Monika erklärte. Sein Sohn Manuel erzählt: „Mein Vater hat immer im selben Betrieb als Lagerarbeiter gewerkt, er wollte jetzt, mit 56 Jahren, nicht gezwungen werden, etwas völlig anderes lernen zu müssen.“

Arbeitsloser wurde psychosozial betreut
Vor lauter Angst trank sich U. in der Nacht auf Montag Mut an, bevor er seinen linken Fuß knapp über dem Knöchel mit einer Kappsäge abtrennte. Um ganz sicherzugehen, dass er nicht mehr angenäht werden kann, verbrannte er den abgetrennten Körperteil im Ofen. Danach rief er die Rettung.

Nun wurde bekannt, dass der Mann an psychischen Problemen litt. Beim AMS war der Mitterlabiller gut bekannt, suchte er doch seit Jahren nach Arbeit. Dadurch wurde ihm auch eine Betreuung durch den psychosozialen Dienst zugestanden. Offensichtlich erkannte man dort aber nicht die verzweifelte Lage, die Hans Peter U. dazu trieb, seinen eigenen Fuß abzusägen.

Keine Invalidität bei Selbstverstümmelung
Hans Peter U. versuchte seit Jahren verzweifelt, eine Frühpensionierung zu erreichen, schließlich konnte er seit Jahren keine Arbeit mit seiner Erfahrung als Lagerarbeiter finden.

Sein Plan, mit dem abgesägten Fuß eine Invaliditätspen­sion zu erreichen, dürfte aber nicht aufgehen. Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestätigt man, dass eine vorsätzliche Selbstverstümmelung keinen Anspruch auf Invalidität bringt, im Gegenteil. Im konkreten Fall hat der arbeitslose Lagerarbeiter U. nur mehr eine Chance auf eine reguläre Pension.

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