Opfer widerrufen

Inzest-Fall: Verdächtiger ist frei

10.09.2011


Die Töchter haben ihre Inzest-Aussagen vor der Justiz widerrufen.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ ÖSTERREICH
Zur Vollversion des Artikels

Knalleffekt im Inzest-Fall von Oberösterreich: Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis Gottfried W. (80) aus der U-Haft entlassen. Der Mann, der seine Töchter Erika (45) und Christa (53) regelmäßig sexuell missbraucht und körperlich misshandelt haben soll, ist von ihnen entlastet worden. In einer neuerlichen Einvernahmen haben die Töchter – beide haben geistige Defizite – plötzlich sexuelle Übergriffe durch ihn geleugnet.

Staatsanwaltschaft: Keine Verdunkelungsgefahr mehr
„Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist damit weggefallen“, sagt die Leitende Staatsanwältin Ernestine Hager. Zwar hätten die Töchter die sexuellen Übergriffe gegenüber der Polizei zuvor angegeben – doch in späteren Befragungen habe sich herausgestellt, dass es fraglich sei, ob sie die entsprechenden Begriffe überhaupt verstanden haben.

„Sie haben einschlägige Tathandlungen beschrieben, die jedoch ein anderer Mann an ihnen verübt hat. Das liegt allerdings längere Zeit zurück, muss noch überprüft werden. Dass ihr Vater das Gleiche mit ihnen gemacht hat, haben sie dezidiert in Abrede gestellt“, so die Behörde.

Gottfried W.: „Das muss ihnen jemand vorgesagt haben"
Der Anwalt von Gottfried W., Josef Wimmer, sagt zu ÖSTERREICH: „Ich wusste immer, dass mein Mandant unschuldig ist, das hat er von Anfang an gesagt. Er saß somit 14 Tage als Opfer in U-Haft. Das Ganze war nur auf Mutmaßungen aufgebaut.“

Auch bezüglich der ihm angelasteten Körperverletzungen und gefährlicher Drohung bestehe laut Behörden keine Tatbegehungsgefahr, weil die Delikte länger zurückliegen. „Der Papa hat uns schon geschlagen, aber nicht mehr seit die Mutter tot ist“, sagten die Töchter nun. Gottfried W., der sich trotz Haft in gutem Gesundheitszustand befindet, sagte nach seiner Entlassung zu ÖSTERREICH: „Ich bin meinen Kindern nicht böse.“(Siehe Interview unten). Und: „Meine Töchter sind sicher nicht alleine darauf gekommen, mich anzuzeigen. Das muss ihnen jemand vorgesagt haben“, meint der 80-Jährige: „Irgendwer will mich abschieben und mein Haus haben...“

Blamiert sind nun die Behörden. „Die Polizei hat mich nie einvernommen“, sagt Gottfried W.

Lesen Sie das Interview mit Gottfried W. auf der nächsten Seite >>>


ÖSTERREICH: Nach zwei Wochen in Haft sind Sie jetzt wieder frei …
Gottfried W.: … erst vor 15 Minuten bin ich nach Hause gekommen, ich bin von Ried mit dem Taxi gefahren – 80 Euro hat das gekostet. Trotzdem bin ich froh, dass ich aus dem Gefängnis weg bin.
ÖSTERREICH: Ihnen wurde vorgeworfen, Ihre Töchter jahrelang missbraucht zu haben. Was ist von den Vorwürfen übrig geblieben?
Gottfried W.: Nichts, gar nichts. Heute ist herausgekommen, dass meine Kinder lauter falsche Sachen erzählt haben. Das habe ich immer gesagt. Von Anfang an war ich sicher, dass irgendwann die Wahrheit ans Licht kommen wird.
ÖSTERREICH: Wie werden Sie sich jetzt gegenüber Ihren Töchtern verhalten?
Gottfried W.: Ich habe sie noch nicht gesehen, bin Ihnen auch nicht böse. Im Grunde bin ich noch gar nicht dazu gekommen, mir Gedanken zu machen. Meine Töchter fehlen mir, sie haben mir auch immer den Haushalt geführt.
ÖSTERREICH: Wie können Sie sich die Vorwürfe erklären?
Gottfried W.: Sicher sind die beiden nicht von alleine darauf gekommen. Das muss ihnen jemand vorgesagt haben.
ÖSTERREICH: Warum sollte das jemand getan haben?
Gottfried W.: Da will wer mein Haus haben. Die wollen mich ins Heim abschieben. Deshalb sind diese Geschichten erfunden worden. Ich bin aber nicht verzweifelt.
ÖSTERREICH: Was meinen Sie damit?
Gottfried W.: Ich habe nie einen Polizisten gesehen, bin auch nicht einvernommen worden. Mich hat nur ein Psychiater zwei Mal befragt. Sie haben mir auch nie gesagt, was konkret mir vorgeworfen wird. Das habe ich erst Stück für Stück erfahren.
ÖSTERREICH: Wie geht es jetzt weiter?
Gottfried W.: Als Erstes werde ich jetzt Freunde anrufen und dann Spaziergänge auf meinem Grundstück genießen.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel