Lebenslang und Einweisung für Angeklagte

"Der Bastard wird sterben": Rumänin tötete Rivalin und deren Sohn (5)

23.06.2023

Wegen zweifachen Mordes ist am Freitag eine 38-jährige Frau am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft und Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. Die Angeklagte: "Hätte ich das Kind verpasst, hätte ich auch die Frau verpasst."

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Der Rumänin wurde vorgeworfen, im vergangenen Jahr in Villach aus Rache und Eifersucht eine 43-Jährige und deren fünfjährigen Sohn mit dem Auto angefahren und getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen waren einstimmig, mit acht zu null Stimmen, zur ihrer Entscheidung gekommen. Richter Manfred Herrnhofer, der Vorsitzende des Geschworenengerichts, erklärte in der Begründung der Strafhöhe: "Wir haben ausschließlich Erschwerungsgründe, aber keine Milderungsgründe festgestellt."

Keine Reue für Bluttaten

Die Frau habe zwei Morde begangen und aus Rachsucht, einem niederen Motiv, gehandelt. Herrnhofer: "Ein reumütiges Geständnis wäre ein Milderungsgrund gewesen, aber das hat es überhaupt nicht gegeben." Das Gericht habe einzig und allein eine lebenslange Haftstrafe als angemessen erachtet. Die Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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Staatsanwältin Ines Küttler hatte zu Beginn des Prozesses auf eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" der Angeklagten verwiesen und das Bild einer rasend eifersüchtigen Frau gezeichnet. Sie hatte mit dem Vater des Buben eine Affäre, woraufhin die Beziehung des Mannes zur 43-Jährigen scheiterte. Die Beziehung zwischen dem Mann und der Angeklagten sei dann aber von Aggressionen der Frau geprägt gewesen.

Hass auf 5-Jährigen: "Bastard wird sterben"

Vor allem das gute Einvernehmen ihres Lebensgefährten mit seiner ehemaligen Partnerin und deren Sohn habe sie maßlos gestört: "Der Bastard wird sterben", habe die Angeklagte einmal über den Fünfjährigen geschrieben, zwei Jahre vor der Tat kündigte sie auch unverhohlen an, die 43-Jährige mit dem Auto zu überfahren.

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Frau recherchierte für Mordplan im Internet

Wochen vor der Tat wurden die Pläne dann konkreter. Die Angeklagte informierte sich im Internet über Tötungsmethoden wie Brandanschläge und recherchierte über Milderungsgründe vor Gericht. Auf ihrem Handy markierte sie den späteren Tatort, eine schmale Straße vor dem Wohnhaus des Opfers. Am Tag der Tat im Jänner 2022 habe sie im Auto auf Mutter und Sohn gewartet, ihr Auto auf 60 km/h beschleunigt und die beiden - die Frau war zu Fuß unterwegs, der Fünfjährige auf seinem Scooter frontal erfasst. "Die Opfer hatten keine Chance auszuweichen", so die Staatsanwältin, beide starben noch an der Unfallstelle.

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Sie wollte beiden töten

Eigentlich sei sie von Bregenz nach Villach gefahren, weil sie mit ihrem späteren Opfer reden wollte, sagte die Angeklagte auf eine Frage von Richter Herrnhofer. "Aber dann habe ich mir Rechenschaft gegeben: Sie wird nicht mit mir reden und das ist der Grund, warum ich sie überfahren habe." Ob sie beide töten wollte, fragte Herrnhofer und bekam zur Antwort: "Ja. Das Kind war auf ihrer Linie, hätte ich es verpasst, dann hätte ich sie verpasst." Und weiter: "Er (der Bub, Anm.) war ziemlich nah an ihr und in dem Augenblick hat es keine Rolle mehr gespielt, wen ich treffe. Aber es tut mir leid, hauptsächlich wegen dem Kind."

"Schwer, Milderungsgründe zu finden"

Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der die Frau untersucht hatte, sprach sich für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus. Ihre Persönlichkeitsstörung habe "durchaus eine schwerwiegende und lang anhaltende" Dimension: "Es besteht die große Gefahr, dass sie erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen setzen wird. Auch ähnliche Straftaten wie die hier verhandelte sind nicht auszuschließen."

Staatsanwältin Küttler meinte in ihrem Plädoyer, der Fall sei in mehrerlei Hinsicht außergewöhnlich und fordernd. Vor allem: "Dass ein unschuldiges, kleines Kind Ziel von so viel Hass wird, ist schwer zu verkraften." Sie verwies auf die Aussagen der Angeklagten vor dem Geschworenensenat und die Empathielosigkeit der Frau. Die einzige Person, die der Angeklagten leid tue, sei sie selbst: "Da ist es schwer, irgendwelche Milderungsgründe zu finden."

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