Prozess gegen 37-jährigen Kärntner

Mord an Familien-Vater aus "Versehen": Lebenslange Haft

10.05.2021

Die Tat soll ein „Versehen“ gewesen sein, eine Handlung im ''Wahn auf Tabletten''. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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© APA/GERD EGGENBERGER
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Klagenfurt. Ein 37-jähriger Klagenfurter ist am Montag von einem Geschworenengericht einstimmig schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Anklage lautete auf Mord und schweren Raub. Der Kärntner gab zu, einen 39-jährigen Salzburger Sportschützen erschossen zu haben, der ihm eine Waffe verkaufen wollte, erklärte aber, es habe sich um ein Versehen gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Salzburger wollte dem Kunden, über den er auf einer Internet-Plattform gestolpert war, eine Waffe verkaufen. In die Wohnung des Käufers in Klagenfurt-Fischl gelockt, kam der Industrie-Angestellte, Jäger und zweifache Vater allerdings darauf, dass der andere gar keine Berechtigung wie zum Beispiel ­einen Waffenschein hatte. Daraufhin entriss ihm der Junkie die Pistole und erschoss Chris B.

© ORF/all/Fotomontage
Der Salzburger Angestellte, Jäger und Vater musste sterben.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einweisung für den Angeklagten beantragt, der in Österreich und Deutschland mehrfach einschlägig vorbestraft ist, da eine Polytoxikomanie sowie eine breit gefächerte Persönlichkeitsstörung vorliege. Die Waffe wollte er sich laut Staatsanwalt Julius Heidinger "aufgrund immer größerer Ängste vor seinem slowenischen Suchtgiftlieferanten" besorgen. Da der Klagenfurter die Pistole nach der Tat an sich genommen habe, war er neben Mordes noch wegen schweren Raubes angeklagt.

Angeklagter habe versucht Spuren zu verwischen

"Das Tatmotiv war, in den Besitz der Waffe zu kommen", so Heidinger. Der Angeklagte habe den Leichnam zugedeckt und versucht, die Spuren zu verwischen. Der Schuss selbst sei aus nächster Nähe oder mit Ansetzen abgegeben worden, dies sei das Ergebnis des Gutachtens eines Sachverständigen. Nach einem psychiatrischen Gutachten sei er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.

Dem widersprach Rechtsanwältin Karin Kostan: "Es geht beim Angeklagten nicht um ein Monster, wie es die Staatsanwaltschaft dargestellt hat." Er habe das Opfer im Wahn erschossen, da er am Morgen die fünffache Menge eines verschriebenen Psychopharmakons genommen habe. Zudem habe er keine diffusen Ängste gehabt, wie es die Staatsanwaltschaft darstelle, sondern diese seien real, "wenn man sich im Umfeld von slowenischen Heroinhändlern befindet", so Kostan. Auf der Flucht habe er zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen und sich zwei Tage nach der Tat der Polizei gestellt. Die Verteidigerin erbat angesichts des Geschworenenspruchs drei Tage Bedenkzeit.

Richterin Sabine Roßmann fragte den Angeklagten, der seit mehreren Jahren in Substitutionsbehandlung ist, warum er an dem Tag so viele Tabletten genommen habe, ob dies etwas mit dem bevorstehenden Treffen zu tun gehabt hätte. "Weil ich mehr bekommen habe, das hatte nichts mit dem Opfer zu tun, wusste da noch gar nicht, dass ich ihn heute treffe", so der Angeklagte. Die Richterin fragte ihn direkt: "Sind Sie der Meinung, dass Sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig waren?" Dies verneinte er.

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