OGH-Urteil

Spital muss Schadenersatz für behindertes Kind zahlen

07.03.2008

Weil bei einer Untersuchung die Behinderung eines ungeborenen Kindes übersehen wurde, muss ein Kärtner Spital jetzt Schadenersatz zahlen.

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© dpa
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Vor einigen Tagen hatte der Oberste Gerichtshof ein Kärntner Spital zur Schadenersatzleistung gegenüber einem Kärntner Ehepaar verurteilt, weil das Krankenhaus die Behinderung des ungeborenen Kindes bei einer Spezialuntersuchung übersehen hatte. Für den medizinischen Direktor des LKH Klagenfurt, Thomas Koperna, handelt es sich bei dem OGH-Spruch um ein "sozialpolitisches Urteil", das unter einem anderen Senat wahrscheinlich anders gelautet hätte.

Eltern hätten abgetrieben
"Wir haben es hier mit einer heftigen moralisch-ethischen Frage zu tun", meinte Koperna am Freitag. "Wie werden die Eltern dem Kind später erklären, dass sie es getötet hätten, wenn sie von seiner Behinderung gewusst hätten?" Das Kind ist laut unterschiedlichen Medienberichten mittlerweile sechs Jahre alt und leidet an einem Wirbelsäulendefekt, Wasserkopf und Klumpfüßen. Die Eltern hatten angegeben, es abgetrieben zu haben, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten.

"Zerebral relativ normal entwickelt"
Man stehe jetzt vor dem Problem, dass die Gynäkologen ihre Patientinnen an ein Referenzzentrum weiterschicken würden, weil sie eine mögliche Behinderung selbst nicht zu hundert Prozent ausschließen könnten. Das Landeskrankenhaus Klagenfurt werde unter dem Druck des Urteils seine Haftpflichtversicherung in die Richtung modifizieren, dass sie in einem möglichen ähnlichen Fall schlagend werde. Nicht zuletzt wies der Mediziner darauf hin, dass der betroffene Bub nicht so schwer geschädigt sei, wie dies mancherorts kolportiert werde. Koperna: "Er ist zerebral relativ normal entwickelt."

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