Sechs Monate bedingt

Kärntner wegen Verhetzung verurteilt

21.07.2016

39-Jähriger war wegen Facebook-Postings vor Gericht - Urteil nicht rechtskräftig.

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© TZOe Raunig
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Ein 39-jähriger Kärntner ist am Donnerstag wegen Verhetzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann stand wegen zwei Facebook-Beiträgen, in denen er gegen Asylwerber aufgestachelt hatte, vor dem Landesgericht Klagenfurt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Blackout"

Am 28. Jänner 2016 hatte der Mann zu einem Artikel, in dem es darum ging, dass es Flüchtlingen in einer Unterkunft zu kalt sei, gepostet: "Schrauf die Grad oba auf minus 60 Grad, dass sie alle erfrieren das Gesindel." Am Tag darauf hatte er ein Foto von Adolf Hitler als Titelbild auf seinem Profil eingestellt - inklusive Text, der von einer Bevorzugung von "Asylbetrügern" handelte. Zum ersten Posting bekannte sich der Mann gleich schuldig: "Ich bin in der Früh aufgestanden und habe das gepostet. Ich erinnere mich daran, dass ich das geschrieben habe, ich habe darüber aber nicht nachgedacht. Ich hatte ein Blackout", sagte der 39-Jährige in seiner Einvernahme durch Richterin Lisa Kuschinsky.

Wie das Hitler-Bild auf sein Profil gekommen ist, das könne er sich nicht erklären, gab der Mann zu dem zweiten Vorwurf an. Erst als Kuschinsky ihn darauf aufmerksam machte, dass ermittelt wurde, dass er das Bild selbst eingestellt hatte, gab er das zu: "Ich habe mir aber nichts dabei gedacht. Viele Leute posten sowas auf Facebook."

Keine Reue

Die Möglichkeit einer Diversion war spätestens zu diesem Zeitpunkt für Kuschinsky "völlig ausgeschlossen", sagte sie: "Ich höre da nicht unbedingt eine Reumütigkeit heraus." Außerdem müsse man in so einem Fall auf die Generalprävention achten, sagte auch Staatsanwalt Helmut Jamnig: "Die Leute sollen sehen, dass so etwas nicht billig kommt und nicht bagatellisiert wird."

Dass der 39-Jährige niemanden beleidigen oder beschimpfen wollte, wie er aussagte, habe sie ihm nicht abgekauft, sagte Kuschinsky in ihrer Urteilsbegründung: "Was man sonst mit derart widerwärtigen Sagern erreichen möchte, außer dass man Menschen beschimpft, weiß ich nicht." Zum Schluss gab sie dem Mann noch einen Tipp: "Überlegen Sie sich, was Sie in Zukunft posten. Sie haben das Glück, in Österreich geboren worden zu sein und die Annehmlichkeiten dieses Landes in Anspruch nehmen zu können. Asylwerber können das dort, wo sie herkommen, nicht."

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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