Opfer gebissen und beraubt

Kampfhund auf Touristin gehetzt

30.08.2016

Wegen ihrer Drogensucht muss eine rechtskräftig verurteilte Räuberin nicht ins Gefängnis.

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© Getty Images (Symbolbild)
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Für ein schwedisches Ehepaar wurde sein Osterbesuch in Wien vergangenen März zum blanken Horror. Die Finanzangestellte Ellen B. war mit ihrem Ehemann Gardar und der kleinen Tochter im Kinderwagen in der Rotenturmstraße in der Innenstadt unterwegs, als ihr die sichtlich unter Drogen stehende Niederösterreicherin Anna G. (22) die Handtasche entriss. Zu allem Überfluss hetzte das Punk-Girl auch noch ihre Kampfhündin „Daisy“ – einen Staffordshire Terrier – auf die Touristin.

Der Hund schnappte zu und biss Ellen B. in den Bauch. Gatte Gardar schnappte sich daraufhin einen Tisch aus einem Schanigarten und vereidigte sich und seine Familie. Der Überfall endete jedoch erst, als Pizzakoch Benjamin (41) das Tier mit einem Sessel verjagte, die Täterin verfolgte und sie der Polizei in die Arme trieb. Wenige Stunden zuvor hatte Anna G. versucht, eine Pensionistin zu berauben – doch die Seniorin entkam.

Ehepaar und Seniorin an nur einem Tag überfallen

Dienstag stand die mittlerweile 23-Jährige deshalb wegen schweren Raubes vor Gericht und wurde rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss G., weil sie drogensüchtig ist, vorerst aber nicht. Ein (umstrittener) Passus im Suchtmittelgesetz macht es möglich, dass Tätern die Strafe aufzuschieben ist, wenn sie sich einer Therapie unterziehen, um von ihrer Sucht loszukommen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die verhängte Haftstrafe nicht höher als drei Jahre ausfallen darf. Schlägt die Therapie an, wird G. die Haft bedingt erlassen.

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