Amokfahrt in Graz

Keine Mord-Anklage für Amokläufer

01.06.2016

Der Todeslenker von Graz ist nicht zurechnungsfähig. Er kommt in eine Anstalt.

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Paukenschlag im Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Todesfahrer Alen R. (26). Laut drittem und ausschlaggebendem Gutachten war der Bosnier nicht zurechnungsfähig, als er am 20. Juni 2015 mit seinem SUV durch die Grazer Innenstadt raste und dabei drei Passanten tötete und 36 teils lebensgefährlich verletzte. Es wird keine Mordanklage gegen den Bosnier geben, der unter Schizophrenie leiden soll.

Nach der Amokfahrt war es zu einem Gutachter-Streit gekommen. Einer hielt den 26-Jährigen durchaus für zurechnungsfähig, einer nicht. Ein dritter Gutachter musste her.

Das Gericht entschied sich für den renommierten deutschen Professor für forensische Psychiatrie, Jürgen Müller aus Göttingen. Auf 129 Seiten kommt er zu dem Schluss, dass Alen R. schwer krank ist. Schon dessen Verteidigerin Liane Hirschbrich hatte so argumentiert. Ihr Mandant habe Stimmen gehört, die Todesfahrt sei ihm befohlen worden. Die Folge: keine Mordanklage. Alen R. wird per Antragsschrift in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel