Zulieferer entlastet

Kinder mit Hustensaft vergiftet - machten Apotheken den Fehler?

11.02.2020

In der Grundsubstanz wurden keine Gift- oder Schadstoffe entdeckt. Nun wird der Fehler im Umfeld der Apotheken vermutet.

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© Symbolbild/Getty Images
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In der Causa um Vergiftungserscheinungen bei zwei Kindern nach der Einnahme von Noscapin-Hustensäften auf Magistral-Rezepte ist am Dienstag das Ergebnis des chemischen Gutachtens vorgelegen. Die Expertise entlastet den Wirkstoff-Zulieferer, bestätigte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Nun wird im Umfeld der Apotheken ermittelt.
 
Die getestete Grundsubstanz von Noscapin habe keine Gift- oder Schadstoffe enthalten, so Habitzl. Wie es zu den Verunreinigungen des Hustensaftes kommen konnte, sei nun Gegenstand von Ermittlungen. Die Anklagebehörde gehe weiter dem Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung gegen unbekannte Verdächtige nach.
 
Die Ende der Vorwoche bekannt gewordenen Vorfälle datieren vom 16. und 21. Jänner. Die Arzneiprodukte stammten Habitzl zufolge aus zwei verschiedenen Apotheken in Wiener Neustadt. Die betroffenen Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren - ein Bub und ein Mädchen - wurden wegen Vergiftungserscheinungen im Landesklinikum Wiener Neustadt behandelt. Ihr Gesundheitszustand wurde rasch stabilisiert.
 
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatte infolge der gemeldeten Vergiftungserscheinungen am Donnerstag vor magistral - also von Apothekern auf Einzelrezept - zubereiteten Noscapin-Hustensäften gewarnt. Es bestehe der Verdacht der Verunreinigung mit giftigem Atropin.
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