Urteil

Lebenslang für Mord an Krankenschwester

17.11.2011

Täter wird zudem in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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Der 51-jährige Mann, der am 14. November 2009 in der Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses die 49 Jahre alte Krankenschwester Helga L. erschossen hat, ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde der krebskranke, von seiner Krankheit sichtlich gezeichnete Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Ruldof Mayer meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Höchststrafe
Wie der Vorsitzende des Schwurgerichts, Roland Weber, darlegte, komme in diesem Fall infolge der "unglaublichen Brutalität" nur die Höchststrafe infrage. Der Angeklagte habe ohne erkennbares Motiv "eine völlig unbeteiligte Person binnen zwei Minuten aus dem Leben gerissen". Darüber hinaus habe er vor der Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet und sich nach den tödlichen Schüssen in die Steiermark begeben, um auch noch das Haus seiner Ex-Frau in Flammen zu stecken. "Sie haben in 24 Stunden eine Spur der Verwüstung gezogen", bemerkte Weber.

"Ich werde das schon alles gemacht haben. Aber das bin nicht ich! Mir ist schon klar, das ist passiert. Ich muss gestört gewesen sein. Ich bin zwar ungeduldig, aufbrausend, aber nie gewalttätig", hatte der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt im vergangenen August erklärt.

Eine psychische Erkrankung, die eine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt begründet hätte, lag zum Tatzeitpunkt allerdings nicht vor, stellte nun der psychiatrische Sachverständige Heinz Pfolz klar. Der 51-Jährige leidet aber an einer schweren Krebserkrankung. Pfolz schloss in diesem Zusammenhang aber aus, dass es infolge des Tumors und der Metastasen zu gravierenden psychischen Veränderungen gekommen sein könnte.

Persönlichkeitsstörung
Dafür ortete der Sachverständige eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit disozialen und histrionischen Zügen. Diese habe - was die inkriminierte Bluttat betrifft - die Handlungsabläufe zwar nicht beeinträchtigt. Doch sei die Störung derart stark ausgeprägt, dass im Falle eines Schuldspruchs zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geboten erscheine.

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft den Pkw der 49-jährigen Helga L. rauben wollen, die diesen unmittelbar vor Antritt eines dreiwöchigen Tauch-Urlaubs in der Garage des Hanusch-Krankenhauses abgestellt hatte. Die von ihren Kollegen als resolut beschriebene Krankenschwester weigerte sich jedoch, dem Unbekannten die Autoschlüssel zu übergeben. Selbst als dieser eine Pistole zückte und repetierte, gab sie nicht klein bei, sondern schrie lautstark um Hilfe.

Bauchschuss
Der Angreifer versetzte ihr daraufhin einen angesetzten Bauchschuss. Dass dies im Zuge eines Gerangels passiert war, wie der 51-Jährige in seiner Einvernahme erklärt hatte, schloss der Schusssachverständige Ingo Wieser nun eher aus. Dazu hätte die Frau seitlich auf die Glock 26 greifen müssen, erklärte der Experte.

Die Schwerverletzte Helga L. war nach dem ersten Schuss schreiend davongelaufen und hatte versucht, das Freie zu erreichen. Der 51-Jährige verfolgte sie "reflexartig", wie er nach seiner Festnahme der Polizei gegenüber angegeben hatte. Weil er seinen Worten zufolge "wollte, dass das Schreien aufhört", schoss er aus einer Entfernung von eineinhalb bis zwei Meter der Frau in den Kopf. Helga L. hatte keine Überlebenschance.

Alkohol-Frühstück
Der Angeklagte hatte den Tag damit begonnen, dass er zum Frühstück Rotwein und Rum trank. Danach zündete er das Reihenhaus seines Sohnes an, bei dem der beschäftigungslose Koch untergekommen war. Er leide seit Jahren an Depressionen, habe vier Selbstmordversuche hinter sich und an diesem Tag "abschließen" wollen, so der 51-Jährige in seiner Verhandlung. Das Haus habe er in Brand gesteckt, "um nicht mehr zurück zu können".

Danach machte er sich auf den Weg zum nur drei Gehminuten entfernten Hanusch-Krankenhaus. Als er sah, wie die Krankenschwester ihren Pkw absperrte, habe er sich entschlossen, mit ihrem Renault in die Steiermark zu fahren, wo seine Ex-Frau lebt: "Ich hab' beschlossen, wie jeder anständige Obdachlose an Unterkühlung zu sterben. Ich wollte mich in den Wald legen und erfrieren oder mich notfalls mit meiner Glock-Pistole erschießen."

Er könne sich "an den Raub nicht erinnern", gab der 51-Jährige weiter an: "Ich kann mich nur an ein beklemmendes Gefühl und an ein Flimmern erinnern. Ich weiß, dass ich in eine schwarze Silhouette geschossen habe. Aber ich habe die Frau nicht wahrgenommen."

Mit dem Bus in die Steiermark
Nach dem tödlichen Kopfschuss fuhr der 51-Jährige mit einem Linienbus in die Steiermark und suchte das Haus seiner Ex-Frau auf. Diese war zu dem Zeitpunkt nicht anwesend. Der Mann schlug eine Scheibe ein, drang ins Innere ein und zündete auch dieses Haus an. Dabei kam er zu Sturz, zog sich einen Schädelbasisbruch zu, konnte von der Feuerwehr aber rechtzeitig aus den Flammen geborgen werden.

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