Burgenland-Urteil

Lebenslange Haft für Amokläufer

20.11.2006

Im Prozess um dem Amoklauf vom April 2005 mit drei Todesopfern in Potzneusiedl ist der Angeklagte, der 46-jährige Rudolf Z., am Dienstagnachmittag in Eisenstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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© (c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Geschworenen stimmten einstimmig für die Höchststrafe. Z. wurde zudem als zurechnungsfähig beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Bluttat am 23. April des Vorjahres in der nordburgenländischen Gemeinde tötete Z. seine Schwester, eine aus der Slowakei stammende Pflegerin seiner an Demenz erkrankten Mutter und deren Sachwalterin mit jeweils mehreren Pistolenschüssen aus nächster Nähe. Im Prozess hatte der Staatsanwalt die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Der Angeklagte hatte auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert.

Streit wegen Millionenerbe
Der Ankläger ging in seinem Vortrag auch auf die "Vorgeschichte" ein, die schließlich in die Tat am 23. April des Vorjahres mündete. Durch die Erbschaft, die die Mutter des Angeklagten gegen ihr Lebensende gemacht habe, sei von außen ein Zankapfel in die Familie hineingetragen worden, "und jetzt beginnt ein Gezerre" .

Die Problematik sei "immer schärfer" geworden. Der Angeklagte habe es dabei auch zu Wege gebracht, dass etwas in seinem Sinne erledigt werde, er habe in einem von ihm angestrengten Prozess Erfolg gehabt. Das hätte aber nicht gereicht - möglicherweise sei es " tatsächlich mehr um gekränkte Eitelkeit" als nur ums Geld gegangen.

Diese Zutaten hätten ausgereicht, dass in Z. ein "Vulkan" zu kochen begonnen habe. Es sei eigentlich nur mehr eine Frage der Zeit gewesen, bis es Z. "zerreißt", so der Staatsanwalt. Ausgelöst durch eine Nichtigkeit - ein Streit mit einem Kellner und mit der Polizei - habe am 23. April der Amoklauf begonnen. Z. habe dabei "gezielte Handlungen" gesetzt.

Opfer wurden regelrecht exekutiert
Die Schüsse auf seine Schwester und die aus der Slowakei stammende Pflegerin der Mutter seien aus einer Entfernung von 30 Zentimetern bis zu einem Meter abgegeben worden: " Das war mehr als gezielt. Das war eine Exekution." Auch, dass von insgesamt 13 auf die drei Frauen abgegebenen Schüssen zwölf getroffen hätten, spreche "eine ganz eindeutige Sprache".

Seine Alkoholisierung während der Tat hätte den Angeklagten " nicht außer Gefecht gesetzt" oder seine Schuldeinsicht getrübt. "Völlig zu kurz gekommen ist das Leid, das verursacht wurde", so der Staatsanwalt. Wenn man das Leid betrachte, das hinter den drei Todesopfern stehe, gebe es keinen vernünftigen Grund, von der Höchststrafe abzusehen.

Suche nach Ursachen für Amokläufe
Ein Amoklauf sei " an sich eine irrationale Tat", führte der Verteidiger des Angeklagten aus. Ein Amokläufer werde "übermannt von Gefühlen". Dass Z. an dem Tag "übergekocht" sei stehe fest, es stelle sich aber die Frage, wieso? Bei Z. habe sich das Gefühl entwickelt, " hier wird intrigiert gegen mich und es wird auch Geld zur Seite geschafft" .

Erst, als dies passiert sei, hätten die Streitigkeiten in der Familie begonnen. Nun fühle sich jemand, der vorher "Mamas Liebling" sei, immer mehr verdrängt. Dabei sei in dem Angeklagten immer mehr Wut aufgekeimt "bis hin zum Hass". Dennoch habe Z. jahrelang " nichts getan" und keinerlei Tätlichkeiten gesetzt.

Tat weicht von Persönlichekeitsprofil ab
Sechs Wochen vor der Tat habe Z., der an Diabetes leidet, neue Medikamente verschrieben bekommen. Am Tag der Tat habe er mehr als sonst getrunken und mit einem Kellner gestritten. Als ihn die Polizei daraufhin beamtshandelte, sei " der Vulkan" übergegangen, so der Verteidiger. Bis zur Amtshandlung durch die Polizei sei Z. "auf jeden Fall" unterzuckert gewesen. Die "irrationale Tat" weiche auch von der Persönlichkeit des Angeklagten ganz ab. Nach seiner Meinung habe zum Zeitpunkt der Tat beim Angeklagten eine tief greifende Bewusstseinsstörung vorgelegen.

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