Versicherungsbetrug
"Medizinische Rechnungen" auf Beautyfarm
05.12.2006
Eine 68-jährige Burgenländerin wurde zu einem Jahr unbedinger Haft verurteilt. Richter: "Es bedarf eines Signals". Nicht rechtskräftig.
Die Betreiberin einer Beautyfarm im Nordburgenland ist heute, Dienstag, wegen schweren Betrugs in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Die 68-Jährige habe ihre Mitarbeiterinnen beauftragt, Kunden fingierte Rechnungen für ihre Privatversicherungen auszustellen. Sie bekannte sich schuldig und wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingter Haft, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Beauty-Rechungen von Privatversicherungen gezahlt
Bereits Anfang
Oktober dieses Jahres wurden in Eisenstadt vier Mitarbeiterinnen der
Beautyfarm zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Kunden der
Schönheitseinrichtung soll im Zeitraum von 1997 bis 2002 angeboten worden
sein, Originalrechnungen durch "medizinische Rechnungen" zu ersetzen. Diese
medizinischen Leistungen wurden zum Teil von Privatversicherungen gezahlt.
Der nachweisbare Schaden für die Versicherungen betrug laut Staatsanwaltschaft rund 43.000 Euro. Hätten jedoch alle Kunden ihre gefälschten Rechnungen auch eingereicht, würde sich die Schadenssumme auf 750.000 Euro belaufen.
Staatsanwalt: 'Kreativ, aber kriminell'
Am Dienstag stand
eine gepflegte, ältere Dame vor Gericht, die sich damit verantwortete, auf
Kundenwunsch hin gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer
"kreativen Marketingidee, leider einer kriminellen". Laut Verteidiger Gunter
Gahleithner wurden die fingierten Rechnungen auf Wunsch der Klienten
ausgestellt.
Der Vorsitzende des Schöffensenats Vizepräsident Alfred Ellinger wertete das Geständnis sowie das bereits längere Zurückliegen der Tat als mildernd. Sie selbst habe sich dadurch keinen "direkten" Vorteil verschafft. "Man schädigt nicht die anonyme Versicherung, sondern die Allgemeinheit. Es bedarf eines Signals", so Ellinger in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.