Täter auf der Flucht

Mord-Alarm: Gambier (27) bei Drogendeal in Wien vor Ehefrau erstochen

11.12.2023

Ein bislang unbekannter, eher kleiner Mann hat einen 27-Jährigen im Zuge eines Drogendeals  niedergestochen – das Opfer ist an seinen Verletzungen gestorben. Vom Täter fehlt derzeit jede Spur. 

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Wien. In der Nacht auf Sonntag kam es um 4 Uhr morgens auf dem Lerchenfelder Gürtel in Ottakring zu einer tödlichen Auseinandersetzung. Ein bislang unbekannter, auffällig kleiner Mann soll einen 27-jährigen Gambier im Zuge eines Drogendeals mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben.

Die furchtbare Bluttat ereignete sich nach dem Besuch eines Gürtellokals, dort hatten sich die Männer unterhalten. Vor dem Laden kam es schließlich zu einer Streit, bei dem es vermutlich um Geld gegangen sein dürfte. Ob es sich um Revierstreitigkeiten handeln könnte, ist derzeit unklar. 

Ehefrau brachte Opfer in Taxi ins Spital

Das Opfer war in Begleitung seiner Frau. Die Österreicherin brachte ihren schwer verletzten Ehemann mit dem Taxi ins AKH. Dort wurde der Gambier notoperiert, verstarb jedoch auf Grund seiner massiven Verletzung.

Der bislang unbekannte Täter ist noch auf der Flucht. Laut ersten Aussagen der Ehefrau, die alles mitansehen musste, dürfte es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Nordafrikaner, möglicherweise um einen Algerier handeln. 

Die Polizei sucht nach dem Verdächtigen und bittet um Hinweise. Auffällig ist vor allem seine Körpergröße, er ist etwas größer als 160 cm, schlank und hat dunkle Hautfarbe sowie helle Augen. Hinweise dürfen auch anonym bei der Polizei eingehen.

Dringend gesucht wird außerdem der Taxilenker, der das Opfer in Begleitung der Gattin ins Spital gebracht hat. Er soll sich beim Landeskriminalamt unter der Telefonnummer 01/31 310 33800 melden. 

Täterbeschreibung

  • ca. 160 – 170 cm groß
  • schlanke Statur
  • helle Augen
  • dunkel, mit Haube bekleidet

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an alle Polizeidienststellen erbeten.

Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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