Steiermark

Mord an Freund: Teenie erneut vor Gericht

27.04.2016

Die Geschworenen müssen nur über Strafhöhe und Einweisung entscheiden.

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© TZOe Christian Bruna
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Zum zweiten Mal musste sich am Mittwoch ein Geschworenensenat im Grazer Straflandesgericht mit einem 18-Jährigen beschäftigen, der vor zwei Jahren einen Freund erschossen hat. Dafür wurde er zu zehn Jahren verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Doch aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs mussten Strafe und Einweisung erneut verhandelt werden.

Formalfehler
Der im vergangenen Mai gefällte Schuldspruch ist rechtskräftig, der mittlerweile 18-Jährige wurde wegen Mordes an einem 16-jährigen Freund verurteilt. Auch diesmal erfolgte ein Ausschluss der Öffentlichkeit, der allerdings erst nach den Eröffnungsvorträgen erfolgte. Ein Formalfehler hatte zur Aufhebung der Strafe und der Einweisung geführt. Es ging unter anderem um die Begutachtung des Beschuldigten durch einen Psychiater, zu der dieser im ersten Verfahren seine Zustimmung nicht gegeben hatte, weil kein auf Jugendliche spezialisierter Sachverständiger zur Verfügung stand.

Tathergang
Die Umstände, die zur Tat geführt hatten, wurden nochmals kurz erläutert: Der Angeklagte, das spätere Opfer und ein noch nicht ganz 15-jähriges Mädchen hatten im Juni 2014 zwei Tage in Graz ununterbrochen miteinander verbracht. Dabei soll reichlich Alkohol geflossen sein, Marihuana wurde konsumiert und die Burschen sollen der Jugendlichen auch ein Schlafmittel verabreicht haben, bevor beide mit ihr Sex hatten. Ob der 16-Jährige seinen nunmehr angeklagten Freund dazu gezwungen hatte, sich vor seinem Augen an dem wehrlosen Mädchen zu vergehen, konnte nicht wirklich geklärt werden.

Das Trio fuhr jedenfalls gemeinsam nach Kärnten, dann soll das spätere Opfer das Mädchen in der Wohnung festgehalten haben. Der 17-Jährige holte irgendwann aus der Wohnung seines Großvaters ein Gewehr und schoss seinem Bekannten in den Kopf. Dieser soll eine Gaspistole in der Hand gehalten und ihn damit bedroht haben. Das Geschoß drang durch das Auge ein und tötete den Burschen. Der 17-Jährige fuhr dann mit seinem Großvater nach Ungarn, wo die beiden die Leiche vergruben.

Weitere Taten
Der Angeklagte hatte schon vor dem Mord einem 13-Jährigen mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen, in der Haftanstalt hatte er eine gröbere Schlägerei mit einem Mitgefangenen und wurde auch dafür verurteilt. Außerdem hat er sich in Haft eine Tätowierung mit der Aufschrift "Vendetta" und "§75" (Mordparagraf, Anm.) machen lassen, beschrieb die Staatsanwältin.

Eine Entscheidung der Geschworenen wurde für den Nachmittag erwartet.

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