Prozess in Linz

Morddrohung gegen LH Pröll: 3 Monate bedingt

04.03.2016

60-Jähriger drohte niederösterreichischem Landeshauptmann mit dem Umbringen.

Zur Vollversion des Artikels
© fotokerschi.at
Zur Vollversion des Artikels

Ein 60-jähriger Oberösterreicher, der den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) mit dem Umbringen bedroht haben soll, ist zu drei Monaten Haft bedingt verurteilt worden. Er nahm die Strafe an, der Staatsanwalt war nicht zu einer Erklärung befugt - daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte soll in einem Brief vom 11. Jänner 2016 dem Politiker erklärt haben, er werde seine "Schlachtung" so vorbereiten, dass er nicht lange leiden müsse, damit er einen schönen Tod habe. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LV NÖ) wurde eingeschaltet. Dass sein Auto beim Abschicken des Briefes von einer Überwachungskamera erfasst wurde, führte zu seiner Ausforschung. Bei den Einvernahmen durch die Polizei gab der Pensionist als Motiv an, er sei durch einen Medienbericht auf den Gedanken gekommen.

Der Mann wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft. Im Prozess war er voll geständig und zerknirscht. Er hat sich inzwischen auch schriftlich bei Landeshauptmann Pröll entschuldigt. Der Verteidiger Wolfgang Kempf verwies darauf, dass sein Mandant seit über drei Jahrzehnten manisch-depressiv sei und legte Belege vor, dass er deswegen auch immer wieder in stationärer Behandlung gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Tat sei er - vereinfacht ausgedrückt - medikamentös nicht ausreichend eingestellt gewesen.

Richterin Petra Oberhuber sprach den Angeklagten schuldig. Für die Strafbemessung wertete sie sein umfassendes, reumütiges Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit als mildernd. Erschwerendes fand sie nicht. Die drei Monate Haft unbedingt sind im untersten Strafrahmen. Da er von sich aus immer wieder ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, war auch keine Weisung dazu notwendig. Der Angeklagte bedankte sich und versprach der Ermahnung der Richterin zu folgen, er solle schauen, dass künftig derartige Taten nicht mehr vorkommen.
 

Zur Vollversion des Artikels