Nicht rechtskräftig

Mordversuch: 13 Jahre für Hauptangeklagten

12.12.2023

Der Hauptangeklagte hatte in beiden Prozesstagen Tötungsabsichten abgestritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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© TZOe Schwarzl
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Linz. Ein 32-Jähriger, der im März versucht haben soll, den 43-jährigen Ex seiner Frau zu erstechen, ist Dienstagabend vor dem Landesgericht Linz wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Bekannte erhielt wegen Beihilfe zur absichtlich schweren Körperverletzung zweieinhalb Jahre Haft. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte hatte in beiden Prozesstagen Tötungsabsichten abgestritten. Er habe "das Gesicht kaputt machen", den vermeintlichen Nebenbuhler verletzen wollen, gab er lediglich zu. Das Opfer hatte jedoch potenziell tödliche Verletzungen am Rücken erlitten. Der Zweitangeklagte wollte ohnehin mit alldem nichts zu tun haben. Sein Verteidiger hatte auf unschuldig plädiert, "einen Vorsatz zum Beitrag eines Mordversuchs" stellte er in Abrede. Das Messer, das bisher nicht gefunden wurde, stamme nicht von seinem Mandanten.

Aus Eifersucht wollte der gebürtige Tschetschene den Ex seiner Ehefrau offensichtlich aus dem Weg räumen. Am Morgen des 8. März soll der gebürtige Tschetschene dem Opfer angekündigt haben, dass er jetzt komme. Er ließ sich von seinem Nachbarn nach Haid fahren. Der 46-jährige Landsmann soll aber nicht nur der Chauffeur gewesen sein, er gab ihm im Auto wohl auch noch die Tatwaffe.

Immer wieder Drohungen ausgesprochen

Die zwei Angeklagten hätten "einen unangenehmen Rivalen aus dem Weg schaffen" wollen, zeigte sich der Staatsanwalt von der Mordabsicht überzeugt. Das Opfer, ein Cousin des Zweitangeklagten, hatte sowohl eine Beziehung mit der heutigen Ehefrau des Hauptbeschuldigten als auch eine mit einer Frau, mit der der Zweitangeklagte eine Affäre gehabt haben soll. Entsprechend wütend seien die beiden auf den 43-Jährigen gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Es seien immer wieder Drohungen gegen ihn ausgesprochen worden.

Am 8. März spitzte sich die Situation zu, in der Werkstatt des Nebenbuhlers in Haid soll der 32-Jährige versucht haben, in den Kopf des sitzenden Opfers zu stechen. Diesem gelang es den Angriff abzuwehren, darauf habe der Angeklagte "mit voller Wucht, brutal in den Rücken" gestochen. Eine Zeuge konnte dann das Messer an sich nehmen, woraufhin der Angreifer flüchtete und ins Auto des Wartenden stieg. Danach fuhren sie weg, "als sei nichts gewesen", schilderte der Staatsanwalt den Tathergang. Man könne von Glück sprechen, dass der Verletzte "den hinterhältigen Angriff überlebt hat", begründete er die Mordanklage.

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