Anruf bei Anwältin

Nach Blitzlicht-Auftritt: Fritzl völlig verwirrt

26.01.2024

Fritzl zieht um: Vom Maßnahmen- in den Normalvollzug. Das wurde bei der Vorführung des 88-jährigen Inzest-Täters von einem Drei-Richterinner-Senat genehmigt. Fraglich ist, ob der den Entscheid genau verstanden hat, denn tags darauf rief er seine Anwältin an: "Da steht ja 'Abgelehnt'!"

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© Fabian Matzerath für BILD
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NÖ. Das wurde beschlossen: Bei einer nicht öffentliche Anhörung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. hat am Donnerstag in Krems mit der bedingten Entlassung aus dem Maßnahmen-in den Normalvollzug geendet. Hintergrund: Ein aktuelles Gutachten hatte ergeben, dass der Peiniger seiner eigenen Tochter (mit der er im Kellerverlies mehrere Kinder zeugte) nicht mehr gefährlich ist.

Weiters beschlossen wurde, dass Fritzl bis zur Rechtskraft im derzeitigen Setting bleibt. Abgelehnt wurde allerdings wurde trotz Tränen in den Augen und dem Versprechen, den Opfern (die unter neuem Namen irgendwo in Mitteleuropa leben) auf keinen Fall nachzustellen, die bedingte Entlassung in die Freiheit. Dieser Schritt wurde aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt, heißt es vonseiten des Gerichst. Das wurde Fritzl, der durch das Blitzlichtgewitter der Medien wohl abgelenkt war, auch schriftlich mitgegeben bzw. zugestellt.

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Am Freitag rief der prominente wie demente Häftling seine Star-Verteidigerin Astrid Wagner an, um entrüstet nachzufragen: "Da steht ja: Abgelehnt." Die Anwältin erklärte ihm daraufhin noch einmal genau die Sachlage und dass mit der Verlegung auf die Normalstation alles nach Plan liefe, und so konnte sie Fritzl beruhigen.

Ziel ist Freilassung in Pflegeheim

Doch wie sieht der weitere Plan der zielstrebigen Anwältin nun konkret aus? Der teils auf den Rollator angewiesene Oldie-Insasse kommt im Normalvollzug wohl auf die Krankenstation und kann dort in absehbarer Zeit auch Anträge auf Freigänge stellen. Gleichzeitig wird die Juristin sein Hafttauglichkeit prüfen lassen. Fällt dieses negativ aus, könnte der bald 89-Jährige in ein Pflegeheim überstellt werden. Astrid Wagner sucht bereits geeignete Einrichtungen. 

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