Nach Raubmord an Pensionistin

Es bleibt bei "Lebenslang" für Täterin

15.03.2011

Das Oberlandesgericht gab der Berufung der 34-Jährigen nicht statt.

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Nach dem Raubmord an einer 76-jährigen Pensionistin Ende Juli 2010 in Timelkam im Bezirk Vöcklabruck bleibt es bei der Verurteilung der 34-jährigen Täterin zu lebenslanger Haft. Das Oberlandesgericht hat der Berufung der Frau gegen die Strafhöhe in einer Verhandlung am Dienstag in Linz nicht stattgegeben. Es sah keine ausreichend mildernden Gründe.

Opfer hatte um Gnade gefleht
Die Anklage hatte im Prozess in der ersten Instanz im Landesgericht Wels der Hausfrau und Mutter von fünf Kindern im Alter von neun bis 16 Jahren vorgeworfen, sie habe am 27. Juli vergangenen Jahres die Pensionistin in deren Haus zuerst mit einer mitgebrachten Prosecco-Flasche zu Boden geschlagen.

Obwohl die ihr körperlich unterlegene Seniorin um ihr Leben flehte, habe sie ein Messer mit einer 21 Zentimeter langen Klinge aus der Küche geholt und ihr 34 Stiche mit großer Wucht zugefügt. Sie waren tödlich. Dann durchsuchte sie das Haus und fand Silber- und Goldmünzen sowie Bargeld im Gesamtwert von etwas mehr als 740 Euro. Als Motiv nannte die Frau, dass sie Geld für einen Urlaub in Kroatien gebraucht habe.

Einstimmiges Urteil
Nach ihrer Rückkehr wurde sie festgenommen und legte ein Geständnis ab. Die Geschwornen sprachen sie einstimmig des Mordes und des Raubes schuldig. Sie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der Bemessung der Strafhöhe wertete das Gericht das Zusammentreffen zweier Verbrechen, das heimtückische, grausame und für das Opfer qualvolle Vorgehen bei der Tat sowie zwei Vorstrafen erschwerend und das Geständnis als mildernd.

Berufungssenat folgt Staatsanwaltschaft
Dort hakte die Verteidigung in der Berufungsverhandlung ein. Es könne nicht sein, dass es einen Milderungsgrund gebe und dennoch die Höchststrafe verhängt werde. Der Berufungssenat schloss sich aber dem Argument der Staatsanwaltschaft an, dass dieser nicht automatisch die Höchststrafe verhindere und etwa den nächsten Schritt - eine 20-jährige Haftstrafe - bedinge. Das Geständnis sei in diesem Fall nicht so extrem gewichtig gewesen, denn es habe nicht maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen.

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