AK warnt
AMS-Regeln verschärft
03.10.2025Die neuen Regeln nehmen Arbeitssuchende stärker in die Pflicht und rücken die digitale Kommunikation über das "eAMS"-Konto ins Zentrum.
Die AK Oberösterreich weist in einer Aussendung auf neue Arbeitsmarktservice-Regeln hin, die seit Juli 2025 gelten. So müssen sich arbeitsuchende Menschen und Beziehende von Weiterbildungsgeld nach einem Krankenstand oder Auslandsaufenthalt gleich am nächsten Tag beim AMS melden. Bisher hatte man eine Woche Zeit, berichtet die AK OÖ.
Außerdem wird das Online-System "eAMS-Konto" wichtiger. "Entscheidend ist, Arbeitssuchende mit der Digitalisierung nicht alleine zu lassen. Es braucht auch persönliche Unterstützung und einen niederschwelligen Zugang zu den Leistungen des AMS", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Diese AMS-Regeln sind laut AK OÖ neu:
- "Die Kommunikation beim AMS erfolgt nun vorrangig über das "eAMS"-Konto.
- Wenn Arbeitssuchende erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen oder ihr Bezug mehr als zwei Jahre zurückliegt, wird das AMS innerhalb von zwei Wochen einen persönlichen Termin vorschreiben. Dieser ist einzuhalten, damit Arbeitsuchende beim Arbeitslosengeldbezug keine Zeit verlieren.
- Das Arbeitslosengeld ist vorrangig über das "eAMS"-Konto zu beantragen. Der Antrag gilt erst dann als gestellt, sobald das vollständig ausgefüllte Antragsformular übermittelt wurde.
- Fordert das AMS auf, Unterlagen und Informationen zum Antrag nachzureichen, so muss das innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Versäumt der oder die Antragsteller:in die Frist ohne wichtigen Grund, gilt der Antrag erst dann gestellt, wenn die erforderlichen Unterlagen eingelangt sind – oder nach persönlicher Vorsprache.
- Wer ein "eAMS"-Konto hat, muss es nutzen. Arbeitsuchende müssen darin an zwei Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) nachsehen, ob es neue Nachrichten gibt. Es kann sein, dass im eAMS-Konto ein Termin für den nächsten Tag steht.
- Wenn die Arbeitslosigkeit z. B. wegen Krankheit oder anderweitigen Umständen kurz unterbrochen wurde, müssen sich Arbeitsuchende spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der Unterbrechung wieder beim AMS melden – nicht mehr erst nach einer Woche. Dabei ist die Wiedermeldung über das "eAMS"-Konto, persönlich oder telefonisch möglich. Achtung: Das AMS zahlt erst ab Wiedermeldung."
AK fordert: Alternativen bereitstellen
Die AK Oberösterreich warnt vor möglichen Problemen: Nicht alle Betroffenen seien mit digitalen Tools vertraut – vor allem Menschen mit wenig digitaler Erfahrung oder mit Verständigungsschwierigkeiten könnten durch die neuen Regeln benachteiligt werden. Arbeitssuchende sollen bei allen Maßnahmen zur Digitalisierung nicht alleine gelassen werden, fordert die AK.