Erneute Kritik

Neuer Wirbel um AUA-Hagelflug

22.02.2026

Kritik an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, dass die Sicherstellung des Cockpit-Stimmenrekorders und des Flugdatenschreibers eines im Juni 2024 durch Hagel schwer beschädigten Austrian-Airlines-Flugzeuges nicht rechtens war, kam am Sonntag von Passagieranwalt Wolfgang List.  

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Laut OLG wurde der "Hagelflug" als Störung, nicht als Unfall eingestuft. Die Beschlagnahmung wäre nur bei einem Unfall möglich gewesen. List sprach von "massiver" Behinderung der Aufklärung.

"Es ist somit paradox, dass die Privatbeteiligten nun keine Aufklärung für den beinahe Absturz des AUA-Hagelfluges erlangen, nur weil das Flugzeug nicht abgestürzt ist", sagte der Rechtsvertreter in einer Aussendung. "Aus Sicht der Privatbeteiligten und aus unserer Sicht wird die Aufklärung des AUA-Hagelfluges durch den Beschluss des OLG Wien massiv behindert. Offensichtlich muss man erst abstürzen, um zu erfahren, warum man abgestürzt ist."

Erhebung von Nichtigkeitsbeschwerde angeregt

List regt nun die Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an die Generalprokuratur sowie das Justizministerium für Justiz an, um "diesen Missstand und den Beschluss des OLG Wien" anzufechten. Weiters werde derzeit noch die Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geprüft. Auch im parallel laufenden Strafverfahren gegen Organe der österreichischen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), das aktuell eingestellt wurde, werde darüber hinaus jedenfalls ein Fortführungsantrag mit den nun erlangten neuen Erkenntnissen gestellt.

"Medien ist zu entnehmen, dass die AUA die Entscheidung des OLG Wien begrüßt, obwohl diese im bisherigen Verfahrensverlauf immer wieder darauf hingewiesen hat, dass sie an einer Aufklärung des AUA-Hagelfluges interessiert sei. Wenn die AUA es ernst mit diesem Bekenntnis meint, dann hat sie nun die Möglichkeit, die zentralen Beweismittel FDR und CVR zu veröffentlichen, wozu sie hiermit aufgefordert wird", so List. Es ergehe auch eine Aufforderung an den Gesetzgeber, den gesetzlichen Missstand hinsichtlich der Kompetenzen zu beseitigen.

AUA betonte vollumfängliche Kooperation

"Selbstverständlich kooperieren wir seit Beginn der Untersuchungen vollumfänglich mit den ermittelnden Stellen. Austrian Airlines ist nach wie vor an einer raschen und vollumfänglichen Aufklärung des Vorfalls interessiert", hieß es am Sonntag vonseiten der AUA. Aufgrund des "Just Culture"-Prinzips sei allein die SUB bzw. jetzt die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) für die Auswertung der Flugaufzeichnungen in dieser Causa zuständig. "Just Culture" habe die Intention, Flugsicherheit zu erhöhen. "Ziel ist es, aus Vorfällen zu lernen und so zur Erhöhung der Flugsicherheit beizutragen - übrigens ein international etablierter Standard und Prozess", so die AUA.

Der AUA-Airbus A320 war am 9. Juni 2024 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle und heftige Turbulenzen geraten. Zunächst wurde der Notruf "Mayday" abgesetzt. Die Maschine landete dennoch sicher am Flughafen Wien in Schwechat, es wurden keine Passagiere verletzt. Die Maschine wies allerdings starke Beschädigungen an Nase und Cockpitscheibe auf.