Mord in Wiener Neustadt

16-Jährige in NÖ getötet: Verdächtiger Syrer gestand Tat

13.01.2019

Die Polizei konnte den dringend tatverdächtigen Ex-Freund von Manuela K. nach einer Fahndung festnehmen.

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels

Nach dem Fund der Leiche einer 16-Jährigen in Wiener Neustadt hat der 19 Jahre alte Verdächtige am Montagvormittag bei einer Einvernahme zugegeben, das Mädchen umgebracht zu haben. "Zu den Details hat er sich aber bedeckt gehalten", sagte Markus Bauer von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf APA-Anfrage. Laut ersten Informationen aber, wurde der Verdächtige zwei Mal einvernommen. Zuerst gab er keine Angaben zur Tat ab. Bei der zweiten Einvernahme - in Begleitung seines Anwaltes - gestand er die Tat dann. 

Der Beschuldigte wurde in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Untersuchungshaft wurde beantragt.

 

 

Yazan A. in Wien gefasst

Am Sonntagabend wurde der Verdächtige ausgeforscht. Es handelt sich um den 19-jährigen Ex-Freund des Opfers. Die Polizei Niederösterreich veröffentlichte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Fahndungsfoto des Syrers Yazan A. In der Nacht auf Montag dann der Erfolg. Der Verdächtige konnte im 10. Wiener Gemeindebezirk geschnappt werden. Die Polizei in Niederösterreich bestätigte gegenüber oe24.at den positiven Fahndungsverlauf.

Asyl-Aberkennungsverfahren gegen ihn

2014 soll Yazan A. nach Österreich gekommen sein. Zuletzt war er in Wien gemeldet und für die Behörden kein Unbekannter. Er sei "amtsbekannt" heißt es aus Polizeikreisen. Wie jetzt bekannt wurde hatte der Verdächtige Yazan A. bereits eine Vorstrafe wegen Körperverletzung (§ 83) aus dem Jahr 2017. Der 19 Jahre alte Syrer hatte einen aufrechten Asylstatus. Ein Aberkennungsverfahren gegen den Mann wurde 2018 eingestellt, sagte Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums, auf eine APA-Anfrage an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Ein entsprechendes Verfahren wurde demnach am Montag erneut eingeleitet.

Den rechtlichen Rahmen für die Möglichkeit einer Aberkennung des Schutzstatus bilden die sogenannte Status-Richtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention. Verlangt werde etwa das Vorliegen eines besonders schweren Verbrechens, teilte Pölzl mit. Die Definition ergebe sich durch die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte. Im Fall des 19-Jährigen sei 2018 kein solches Verbrechen vorgelegen, sagte der Sprecher.
 
Gerüchten um eine nicht durchgeführte Abschiebung des Verdächtigen erteilte Pölzl eine Absage. Weitere Details gab der Sprecher aus Datenschutzgründen nicht bekannt.
 

© privat, FAcebook

Manuela K. wurde am Sonntag tot im Park entdeckt.

Mutter fand Leiche der Tochter im Park

Das Mädchen war abends mit seinem Freund in mehreren Lokalen der Stadt unterwegs. Als die 16-Jährige am nächsten Morgen noch nicht zu Hause war, machten sich die Mutter und weitere Angehörige auf die Suche nach dem Teenager. Die Mutter soll es schließlich gewesen sein, die den Leichnam ihrer Tochter gegen 9.50 Uhr entdeckte. Der Park liegt nur wenige Meter von der elterlichen Wohnung des Opfers entfernt. Die Auffindungsstelle der Toten dürfte nicht der eigentliche Tatort gewesen sein. Etwas weiter entfernt im Park wurden von den Ermittlern Spuren eines Kampfes gefunden.

 

© Viyana Manset Haber

Opfer soll Anzeige wegen Sexattacke erstattet haben

Außerdem führten Schleif­spuren zum Fundort. Manuela K. ist dorthin verbracht worden. Eine Passantin hatte in den frühen Morgenstunden eine wichtige Entdeckung gemacht, als sie ­ihren Hund im Park Gassi geführt hatte. Sie beobachtete einen jungen Mann. Als dieser die Frau sah, verließ er fluchtartig den Park.

Manuela hatte sich erst vor Kurzem von dem gesuchten 19-Jährigen getrennt. Es kursieren Gerüchte, wonach es zu sexuellen Übergriffen gegen die 16-Jährige gekommen war und sie deshalb Anzeige bei der Polizei erstattet hatte. Ob das Motiv für die Bluttat hiermit etwas zu tun 
hat, wird gerade geklärt. Für den Ex-Freund des Mord­opfers gilt die Unschuldsvermutung.

© Viyana Manset Haber

Zur Vollversion des Artikels