Soziales
18,9 Millionen Euro für mobile Hospiz- und Palliativangebote in Niederösterreich
17.02.2026In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurde die Förderung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung und Bildungsmaßnahmen in Niederösterreich sowie die Auszahlung der Förderungen in der Höhe von über 18,9 Millionen Euro für das Jahr 2026 beschlossen.
"Die Pflege und Begleitung von schwerkranken Menschen auf dem letzten Stück ihres Lebensweges ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Niederösterreich ist Vorreiter in der Hospiz- und Palliativversorgung. Es ist uns ein großes Anliegen, unser Angebot weiter aufrechtzuerhalten, auszubauen und den Bedürfnissen der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher anzupassen. Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospiz- und Palliativversorgung für ihre unschätzbaren Leistungen“, betonen die beiden Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Eva Prischl (SPÖ).
Neues Gesetz
Das Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich hat die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung zum Ziel. Damit sollen Palliativpatientinnen und Palliativpatienten sowie deren An- und Zugehörige in komplexen Situationen bei schwerster Krankheit, im Sterbeprozess und während der Trauerphase wohnortnahe, an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst und qualitativ hochwertig begleitet werden können. Die aufgrund des NÖ HosPalVG beschlossene „Richtlinie spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung und Bildungsmaßnahmen in der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung“ kommt ab dem Förderjahr 2026 zur Anwendung. Entsprechend der Richtlinie wird die Förderung von mobilen spezialisierten Hospiz- und Palliativangeboten im Förderjahr 2026 ausbezahlt. Die Bildungsförderung für die spezialisierten Hospiz- und Palliativangebote wird nach Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage des entsprechenden Mittelverwendungsnachweises im Herbst 2027 ausbezahlt.
Die mobilen Hospiz- und Palliativteams ergänzen bestehende Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen (z.B. Pflegeheime, Krankenanstalten) sowie die (teil-)stationären Hospiz- und Palliativangebote (z.B. Palliativstationen, stationäre Hospize). Damit wird ein integriertes und auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmtes Versorgungssystem umgesetzt, das die Menschen über Einrichtungs- und Fachgrenzen hinweg mit unterschiedlichen Leistungen begleiten kann. Aufgrund des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes werden Leistungen in Form von Zweckzuschüssen als Unterstützungsangebot an die Länder für die Hospiz- und Palliativversorgung zu jeweils einem Drittel durch Bund, Sozialversicherung und Länder erbracht.