Skurriler Fall

Beklagter Circus Belly: Klagen von Tankstelle auf Besitzstörung als Geschäftsmodell?

04.12.2025

Exklusiv deckt oe24 einen sehr skurrilen Fall auf: Die Tochter der Besitzerin des Circus Belly hält mit ihrem Pkw auf einem Tankstellenareal in Wöllersdorf, das Autokennzeichen wird per Videoaufzeichnung erkannt. Sie erhält eine Klage: wegen Besitzstörung. Steckt dahinter ein Geschäftsmodell?

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© Circus Belly
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Dabei wollte sie ja eigentlich nur Flyer für den Circus verteilen. In dieser Geschichte geht es um den Circus Belly, wo die Tochter der beklagten Zulassungsbesitzerin eines Autos an einer Tankstelle in Wöllersdorf einen Werbe-Flyer ebendort - also in der Tankstelle - abgeben wollte, also weder eine Durchfahrt noch eine Umkehr stattgefunden haben soll. Aufgrund einer Videoaufzeichnung soll es infolgedessen zu einer Besitzstörungsklage gekommen sein. 

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Hierbei handelt es sich um einen der letzten traditionellen österreichischen Familien Wandercircuse (seit 1927) und Dr. Herbert Güra-Guera hat die Vertretung der Beklagten unentgeltlich übernommen, so sagt er gegenüber oe24. Letzterer hat recherchiert, dass der Tankstellenbetreiber in Wien seinem Anwalt die Erlaubnis zur Videoüberwachung gegeben habe – wodurch das Kennzeichen des Autos der Zirkusbetreiberin überhaupt namhaft gemacht werden konnte.

Besagter Anwalt habe daraufhin geklagt. Er strengt nun einen Prozess an, der am 9. Dezember stattfindet – mutmaßlich wird hier möglicherweise mittels Klagen auf Besitzstörung ein Geschäftsmodell betrieben, so vermuten jedenfalls Außenstehende. Der Tankstellenbetreiber selbst habe bislang, so Dr. Güra-Guera „keinen Cent von einer Besitzstörungsklage erhalten“, so ist jener zumindest informiert.

"Freibleibendes Angebot" 

Bei der Art der Störung handle es sich um "ohne Erlaubnis auf dem Grundstück (zum Umdrehen/Wenden) befahren“, so steht es in der Klage. Und zwar soll dies laut Klagsschrift am 20. September um 10:12 Uhr passiert sein. Im Schreiben des Anwalts der Tankstelle gegenüber der Besitzerin des Circus heißt es: „Um eine gerichtliche Geltendmachung in Form einer Besitzstörungsklage zu vermeiden, wird Ihnen hiermit die Gelegenheit gegeben, bis zu unten genannter Frist (6.10., Anmerkung) einen Betrag in Höhe von 395 Euro zu leisten.“ Dies sei ein „freibleibendes Angebot meines Mandanten, auf dessen Klagerecht wegen Besitzstörung, Unterlassung und Schadenersatzforderungen zu verzichten.“

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Es wird jetzt spannend, zu sehen, was im Prozess ans Tageslicht kommt. In der Aufforderung des Bezirksgerichts Wiener Neustadt an die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass sie sich auch mit dem Klagevertreter in Verbindung setzen können, „um die Angelegenheit allenfalls außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.“ Wie gesagt, es geht um „unbefugtes Parken“ – um einen Werbeflyer zu verteilen. Eine einvernehmliche Lösung wäre laut gerichtlichem Brief vom 21. Oktober zweckmäßig gewesen, „um weitere Prozesskosten zu vermeiden“. Wir werden dranbleiben - und berichten, wie der Prozess gelaufen ist.
 

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