Strafen drohen
Diese Regeln gelten für Osterfeuer in NÖ
18.04.2025In der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag ist das Osterfeuer eine lang bestehende Tradition in Niederösterreich. Doch wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, riskiert hohe Strafen.
Osterfeuer gehören für viele einfach zu Ostern dazu – besonders in Niederösterreich. Doch obwohl das Abbrennen zwischen Karsamstag abends und Ostermontag früh erlaubt ist, gilt es einige Vorschriften zu beachten. Das Feuer muss von einer geeigneten, volljährigen Person beaufsichtigt werden. Zudem müssen Löschmittel griffbereit sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert mehr als nur Ärger – es drohen Fehlalarme und Strafen.
Vorsicht in 15 gefährdeten Bezirken
In 15 Bezirken gilt aktuell die Waldbrandverordnung. Darunter: Baden, Gänserndorf, Mödling und St. Pölten. Hier darf zwar ein Osterfeuer gemacht werden, aber nur mit genug Abstand zum Wald. Bei Trockenheit oder starkem Wind ist jedes Feuer streng verboten. Als stark gelten Windböen über 50 km/h. Auch die Polizei kann spontan kontrollieren – also lieber nichts riskieren.
Osterfeuer vorab melden
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, das geplante Feuer vorab bei der Gemeinde oder Feuerwehr zu melden. Das verhindert unnötige Einsätze. Wichtig: Im Wald und im sogenannten Gefährdungsbereich ist offenes Feuer absolut tabu. Auch Zigaretten, pyrotechnischen Gegenstände oder Glasflaschen haben dort nichts verloren – sonst wird es teuer und gefährlich.