Urteile nicht rechtskräftig

Freisprüche für Waldhäusl und Mitangeklagte in St. Pölten

23.09.2022

Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs drehten sich um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Die Urteile des Landesgerichts sind nicht rechtskräftig.

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St. Pölten. Mit Freisprüchen für den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete ist am Freitag eine im Februar gestartete Schöffenverhandlung in St. Pölten zu Ende gegangen. Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs drehten sich um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Die Urteile des Landesgerichts sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Der Schöffensenat hatte laut Richterin Silvia Pöchacker rechtlich zu beurteilen, ob ein geeignetes Quartier im Sinne des Grundversorgungsgesetzes vorlag. Das Kindeswohl stehe dabei an erster Stelle. "Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft nicht per se ungeeignet war", begründete Pöchacker das Urteil. Die Jugendlichen seien nicht eingesperrt gewesen. "Ein Bauzaun in Betonschuhen mit einer Reihe Stacheldraht darüber stellt per se keine die Persönlichkeit destabilisierende Maßnahme dar", meinte die Richterin. Nichtsdestotrotz sei der Stacheldraht "unnötig und entbehrlich" sowie "ein unüberlegter politischer Wunsch" gewesen.

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