Rechtsentscheid

Frequency: Müllpfand höchstwahrscheinlich unzulässig

19.12.2025

Ein Müllpfand hat beim FM4 Frequency Festival in St. Pölten dieses Jahr für viel Aufregung gesorgt. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zu einem ähnlichen System auf dem Nova Rock Festival dürfte jetzt auch beim Frequency den Wegfall für das Müllpfand bringen. 

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© APA/FLORIAN WIESER
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Zehn Euro Müllbeitrag und weitere zehn Euro Müllpfand wurden beim FM4 Frequency Festival im August dieses Jahres in St. Pölten von den meisten Gästen eingehoben. Nur den Pfandbetrag konnte man sich zurückholen, wenn man einen zumindest halbvollen Müllsack wieder abgab. Der Betrag wurde bargeldlos auf das Festivalarmband zurückgebucht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte gegen dieses System, das auch beim Nova Rock Festival im Burgenland angewendet wurde, geklagt und nun im Fall des Nova Rock auch höchstinstanzlich recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte, dass dieser Müllbeitrag eine „gröbliche Benachteiligung“ darstelle und damit unzulässig sei. 

Müllentsorgung sollte mit Festivalpass abgegolten sein

Kundinnen und Kunden dürfen laut Urteil damit rechnen, dass mit dem Kauf des Festivalpasses auch gewisse Leistungen abgegolten sind, die mit dem Besuch eines Festivals einhergehen. Dazu zähle eben auch die Entsorgung des Mülls. "Der Schutz der Konsumenten darf auch bei Großveranstaltungen wie Festivals nicht auf der Strecke bleiben. Es braucht transparente Preise und keine versteckten Gebühren. Das Urteil ist daher ein wichtiges Signal für den Konsumentenschutz“, so Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin für Konsumentenschutz. 

Die Entscheidung des OGH ist für Petra Leupold vom VKI richtungsweisend und stelle klar, „dass die Verrechnung derartiger Zusatzentgelte unzulässig ist und in Zukunft unterbleiben muss“.

Weil Betrag gering ist, prüft VKI Unterstützung

Parallel zu dem Verfahren gegen das Nova Rock Festival läuft auch ein Verfahren gegen das FM4 Frequency Festival wegen der Müllgebühren. In diesem Fall hatte das Handelsgericht Wien in erster Instanz den Müllbeitrag bereits als gröblich benachteiligend qualifiziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Verfahren in zweiter Instanz anhängig. Aus der jüngsten Entscheidung des OGH zum Nova Rock Festival folgt für Leupold aber auch, dass Festivalgäste, die den Müllbeitrag bezahlt haben, Ansprüche auf Rückzahlung haben. Weil der Betrag so gering ist, dass wohl wenige Menschen deswegen den Gang zu Gericht auf sich nehmen wollen, prüft der VKI jetzt, ob er Betroffene dabei unterstützen kann, ihre Ansprüche auf Rückzahlung geltend zu machen. 

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