Schutzzone

"Kulturschande in Kritzendorf": Abriss des historischen Theresienhofs

23.10.2025

Die Initiative Denkmalschutz fragt: "Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz?" In deren Meinung "torpediert" die Stadtgemeinde Klosterneuburg die eigene Schutzzone. Sollte es so eine "Belohnung durch Verfallenlassen" geben? Und schließlich: "Wer schützt in Zukunft Klosterneuburgs Kulturerbe?" 

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© FB: Kritzendorf muss l(i)ebenswert bleiben
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Anfang der Woche wurde mit dem Abriss des ehemaligen Theresienhofs im Ortszentrum und Altortgebiet von Kritzendorf begonnen (Hauptstraße 48-50). Viele Jahre lang stand der Theresienhof in einer Schutzzone, 2015 wurde das Gebäude an eine Wohnbaugesellschaft verkauft, der Verfall schritt langsam voran. Dann langte eine so genannte Anfrage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans bei der Stadt ein, um ein Neubauprojekt auf dem Grundstück verwirklichen zu können. In der Facebook-Gruppe "Kritzendorf muss l(i)ebenswert bleiben" heißt es dazu in Kommentaren: "Kulturschande!" und "Unwiederbringlich!".

© Initiative Denkmalschutz

Anstatt dem Eigentümer gemäß § 34 NÖ Bauordnung die Behebung der Baugebrechen zu verfügen, kam nach dem Standpunkt der Initiative Denkmalschutz die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Wunsch nach Umwidmung "willig" nach und beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni (ÖVP, GRÜNE, NEOS) die Aufhebung der Schutzzone sowie eine gewinnbringende, höhere Baudichte. Dieses Gebäude wird 1686 erstmals urkundlich erwähnt. Die Initiative Denkmaschutz schreibt in einer Aussendung: "Bei Baugebrechen hat die Baubehörde deren Behebung zu verfügen! Ist nun vorgesehen, Eigentümer von Altbauten in Zukunft auf ähnliche Weise für das Verfallenlassen zu 'belohnen'?"

© FB: Kritzendorf muss l(i)ebenswert bleiben

Der im Rahmen der Umwidmung von der Stadtgemeinde beauftragte Stadtbildkonsulent hat in seiner Stellungnahme eine Begründung für die Aufhebung der Schutzzone angeführt, dass nämlich die "Erhaltung und Verbesserung von ortsbildprägenden Strukturen […] die wesentlichen Zielsetzungen der verordneten Schutzzonen“ sind. Und dann der zentrale Satz: "Diese für die Dorfstruktur und städtebauliche Qualität wichtige Entwicklung ist allerdings nur realisierbar, wenn ein Abbruch des Bestandsgebäudes ONr. 50 möglich wird“.

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