Richtungsweisend

MUSS erlaubt sein: Ton- und Filmaufnahmen in kommunalen Sitzungen

01.10.2025

Der Gemeinderat im Paffenschlag im Bezirk Waidhofen an der Thaya glaubte scheinbar, besonders gewitzt ein generelles Verbot von Ton- und Filmaufnahmen "einfach so" durchsetzen zu können. Das bekämpfte der einzige SPÖ-Mandatar im Ort - und bekam Recht.

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© Gemeinde Pfaffenschlag
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Bei öffentlichen Sitzungen darf das Aufzeichnen generell nicht verboten werden, heißt es jetzt vonseiten der Bezirkshauptmannschaft. Generell dürfte dieser Irrtum in Niederösterreich weit verbreite sein, sitzen doch viele Kommunen dem Irrglauben auf, dass sie ein generelles Verbot für Ton- und Filmaufnahmen bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen durchsetzen könnten. Falsch! Diese Sitzungen MÜSSEN öffentlich sein.

Am Beispiel Pfaffenschlag: Dort sitzen elf Mandatare der ÖVP, drei Vertreter der FPÖ und einer der SPÖ. Und genau Letzterer ist Gemeinderat Karl Weinberger - er bekämpfte den "Beschluss der schwarzen Kollegen" aufs Heftigste. Seine Auflehnung - allein auf weiter Flur - gipfelte darin, dass er eine Aufsichtsbeschwerde einreichte. Und die Behörde gab ihm jetzt Recht: Denn generell können Ton- und Videoaufnahmen bei öffentlichen Sitzungen nicht verboten werden. Lediglich für Teile einer Sitzung könnten - bei nachvollziehbarer Begründung - Ausschlüsse der Öffentlichkeit beschlossen werden, heißt es vonseiten der Bezirkshauptmannschaft. 

Weinberger fühlt sich zwar jetzt bestätigt, die Übermacht "der Anderen" lässt ihn aber immer noch befürchten, dass diese sich eine neue Begründung einfallen lassen könnten, ein Verbot von Ton- und Filmaufnahmen durchzusetzen. Dabei könnte man etwa an "technische Probleme" denken. Der ÖVP-Bürgermeiste Werner Liebhart dürfte ihm aber versprochen haben, den Beschluss zurückzunehmen. Wir werden sehen ...

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