Herbstzeit
NÖ an der Spitze: ÖAMTC warnt vor Wildunfällen
06.10.2025Der Herbst bricht herein, die Tage werden kürzer und die Aktivzeit von Wild verschiebt sich in den Berufsverkehr. Deshalb beginnt nun die erhöhte Gefahrenzeit für Wildunfälle, bei denen Niederösterreich 2024 den Höchstwert aufweisen musste.
103 der insgesamt 314 Wildunfälle mit Personenschaden österreichweit gingen auf die Kappe von Niederösterreich. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit hat das Bundesland natürlich eine schlechte Prädisposition, aber dennoch sind mehr als doppelt so viele wie das zweitgrößte Bundesland Steiermark (55) ein Warnsignal.
Um die Zahl an Wildunfällen zu reduzieren und vor allem den Personenschaden zu verhindern - eine Person (Steiermark) verunglückte im Vorjahr sogar - gibt der ÖAMTC hilfreiche Tipps und rechtliche Hinweise.
Kollision mit dem Wild in den meisten Fällen besser
So kommen die schwersten Folgen gar nicht bei einer Kollision mit den Tieren zustande, sondern beim Verreißen des Lenkrads. "Instinktiv möchte man es natürlich vermeiden, mit dem Tier zu kollidieren und weicht aus. Allerdings kann das auf Straßen mit Gegenverkehr oder Hindernissen an den Straßenrändern, etwa Bäumen, fatal sein", erklärt Pkw-Chefinstruktor des ÖAMTC Roland Frisch. Daher ist es "meist besser, den Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen".
Bei großem Wild ist eine Notbremsung zudem rechtlich abgesichert. "Kommt es durch eine Vollbremsung wegen eines Hasen oder eines Igels zu einem Auffahrunfall, kann Bremsende ein Mitverschulden treffen - selbst dann, wenn der oder die Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
"Blaulichtsteuer" fällt keine an
Daher gilt es im Voraus bereits die Augen offen zu halten, speziell in Bereichen mit erhöhtem Wildwechsel, und vor allem auch die linke Fahrbahnseite im Blick zu haben, denn "viele rechnen unterbewusst damit, dass das Wild von rechts auf die Straße läuft", so Frisch. Zudem sollte man mit weiteren Tieren rechnen, wenn man bereits eines gesehen hat.
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, ist das Prozedere wie bei jedem anderen Unfall auch. Die Unfallmeldegebühr der Polizei fällt bei diesen Unfällen nicht an. Natürlich sollen verletzte Tiere nicht berührt und schon gar nicht mitgenommen werden, denn damit könnte man sich sogar des Diebstahls strafbar machen.