Pass-Rechtsstreit
NÖ-Niederlage: Irakische Familie setzt sich vorerst gegen Land in Passangelegenheit durch
17.02.2026Das Landesveraltungsgericht hat eine Entscheidung der Landesregierung overrult - und einem Iraker rechtgegeben, der die Staatsbürgerschaft möchte. Bemerkenswert ist, dass der Iraker keine geeigneten Dokumente vorlegen konnte, seine Identität ist also ungeklärt.
Die Vorgeschichte ist zum Haareraufen, an einer irakischen Familie beißt sich das Land scheinbar die Zähne aus. Aus formalen Gründen sollte ihr die angestrebte Staatsbürgerschaft verweigert werden, die Familie zog vor Gericht - und bekam vorerst recht. Der Familienvater lebt sei 2010 in Österreich, 2011 bekam der den Status eines subsidiär Schutzberechtigten, 2024 folgte: das unbefristete Aufenthaltsrecht. Vor zwei Jahren beantragte der Mann die Staatsbürgerschaft, diese sollten auch seine Ehefrau und die beiden Kinder erhalten. So der Wunsch des Irakers.
Gericht gibt Iraker recht
Im Juni 2025 wies die Niederösterreichische Landesregierung den Antrag zurück. Wie gesagt: die Familie wehrte sich mit Klauen und starken rechtlichem Beistand. Jetzt folgte also der Bescheid des Landesverwaltungsgerichtes, der das Land quasi overrulte.
Wir haben nachgefragt
Oe24 hat nachgefragt, und eine Antwort der FPÖ NÖ erhalten: "Wir haben den Antrag formal zurückgewiesen, weil der Vater (Hauptantragsteller) keinen irakischen Reisepass bzw. keine geeigneten Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. geeignete Botschaftsbestätigung über Besitz oder Nichtbesitz) und keinen übersetzten irakischen Strafregisterauszug vorgelegt hat. Wir wollen schon die Strafregisterauskunft haben, wo leben wir denn?"
Nicht klare Identität
Zum Rechtlichen heißt es gegenüber Oe24: „Die Entscheidung des LVwG ist keine inhaltliche Entscheidung, sondern unser Bescheid wurde aus formalrechtlichen Gründen behoben und der Fall ist daher von uns neu zu entscheiden."
Der Fall liege nun wieder beim Land NÖ zur inhaltlichen Entscheidung. Die FPÖ NÖ zu Oe24.at: "Wir müssen nun irgendwie die Identität, die Frage irakischer Staatsbürger ja/nein und insbesondere den sauberen strafrechtlichen Hintergrund (Strafregister) im Irak klären und dann eine Entscheidung betreffend den Anspruch auf Staatsbürgerschaft treffen."
Novellierung des Staatsbürgeschaftsrechts gefordert
Dazu erfolgte auch ein Statement von LR Martin Antauer (FPÖ): "Das Staatsbürgerschaftsgesetz sollte mit einer Fristverlängerung von 10 auf 15 Jahre novelliert werden. Außerdem ist Asyl Schutz auf Zeit und darf nicht durch bloßen Zeitablauf zur Staatsbürgerschaft werden.“