Protest

PH NÖ: nach Rektor-Abberufung Professoren und Studenten auf den Barrikaden

08.10.2025

Streit in der Bildungslandschaft nach der Abberufung von Erwin Rauscher, dem gewesenen Rektor der PH Niederösterreich. Jetzt kommen kritische Stimmen dazu von Professoren und Lehren der PH NÖ.

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© PH NÖ
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"Droht nun auch den anderen Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen die Abberufung?" fragen die Unterzeichner - überwiegend Lehrende der PH NÖ - in einem Offenen Brief an Unterrichtsminister Christoph Wiederkehr (Neos).Auslöser dafür: die Abberufung von Rektor Erwin Rauscher. In diesem Offenen Brief an Wiederkehr verteidigen Lehrende die Rauscher vorgeworfene Abgeltung von Leistungen durch fingierte Lehrveranstaltungen. Das Dienstrecht lasse keine andere Möglichkeit - diese Aussage wiederum sorgte für Kritik der PH-Rektorenkonferenz. 

Rauscher war abberufen worden, weil er sogenannte "Dummy"-Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem angelegt hatte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dann für die Erbringung anderweitiger Tätigkeiten mit Zahlungen für in Wirklichkeit gar nicht abgehaltene Lehrveranstaltungen entlohnt worden. Darüber hinaus erstattete das Bildungsministerium nach Prüfung durch die Finanzprokuratur Strafanzeige.

Der Rektor bzw. sein Anwalt hielten die Abberufung für überzogen und rechtswidrig: Weder liege eine dafür notwendige schwere Dienstpflichtverletzung vor noch eine Schädigungsabsicht. Ein Bericht der internen Revision sei außerdem zum Schluss gekommen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Über die fingierten Lehrveranstaltungen habe man zusätzliche Tätigkeiten von Lehrpersonen etwa für Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung von Social Media oder die Arbeit für Journale abgegolten.

Lehrende versus PH-Rektorenkonferenz 

Gerechtigkeit, Unvoreingenommenheit und das Prinzip der Fairness seien Grundpfeiler unseres demokratischen Staatsgefüges, heißt es da etwa: Man müsse auch die andere Seite hören. Im Wirbel um die PH NÖ, der nun am 2.10.2025 in der Abberufung von Rektor Erwin Rauscher gipfelte, ist dieser Grundsatz missachtet worden, so die Meinung der Lehrenden im Offenen Brief an Minister Wiederkehr. "Lehrende und Studierende der PH NÖ haben seit Mai 2025 wiederholt an Sie appelliert, auch jene zu hören, die hier gerne arbeiten – aber von einem Dienstrecht betroffen sind, das fachlich-organisationale Tätigkeiten nicht berücksichtigt. Wir wurden abgewiesen oder es kam keine Reaktion."

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Die Dienstleistung der PH NÖ bestehe zum überwiegenden Teil aus Lehrgängen für Lehrerinnen und Lehrer der rund 1.200 Schulstandorte Niederösterreichs. "Das Dienstrecht lässt hier keine andere Möglichkeit als ein ,Hilfskonstrukt' zur Abgeltung der Administration und Organisation zu - welches jedenfalls an vielen anderen Hochschulen ebenfalls im Einsatz ist." Kurzum: in der Meinung der Protestierenden wurde Rektor Rauscher zu Unrecht abberuffen.

Stellungnahme der Rektorenkonferenz

In diesem Zusammenhang ist jetzt auch von der Vorsitzenden der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen, Beatrix Karl (ÖVP) eine Stellungnahme eingetroffen. Sie sagt: Als Vorsitzende der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen weise ich die vom abberufenen Rektor Erwin Rauscher und einigen Lehrenden der PH NÖ erhobenen Behauptungen und Unterstellungen entschieden zurück. Das für die Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen geltende Dienstrecht sieht explizit vor, dass neben Lehre und Forschung unter anderem auch die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu den Dienstpflichten der Hochschullehrpersonen zählt. Bei gutem Hochschulmanagement ist es ohne weiteres möglich, dass all diese Tätigkeiten in der Dienstzeit erbracht werden, sodass ihre Abgeltung durch das Gehalt erfolgt. Einer zusätzlichen Abgeltung durch Fake-Lehrveranstaltungen bedarf es keinesfalls! Mir ist auch nicht bekannt, dass dies an einer anderen Pädagogischen Hochschule außer der PH NÖ jemals so praktiziert wurde. D.h. bei korrektem Vollzug des Dienstrechts braucht es keine rechtswidrigen und kostspieligen ,Hilfskonstrukte'!” 

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