"Hohes Gut"

Staatsbürgerschaft: Verleihungs-Gebühren werden in NÖ angehoben

09.12.2025

In Niederösterreich sollen die Gebühren für die Beantragung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft angehoben werden. Die Einbürgerungen sind zuletzt stark angestiegen.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HELMUT FOHRINGER
Zur Vollversion des Artikels

In Niederösterreich wurden in den ersten drei Quartalen des heurigen Jahres 2.045 Personen eingebürgert, um 28,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024. Gegenüber dem Bundesdurchschnitt fällt dieser Anstieg deutlich höher aus, denn österreichweit ist die Zahl der Einbürgerungen nur um 11,5 Prozent auf 17.649 gewachsen. 

Gebühren sollen steigen 

In Niederösterreich sollen nun die Gebühren für die Beantragung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft laut FPÖ mit 1. Jänner 2026 angehoben werden. Die neuen Beträge werden den Angaben zufolge derzeit noch verhandelt und sollen in der Landtagssitzung am 18. Dezember beschlossen werden. Vom Bund forderte der freiheitliche Landesrat Martin Antauer am Dienstag in einer Aussendung eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Die Bundesgebühr beträgt derzeit im Allgemeinen für einen Antragsteller 1.448 Euro, für Ehegatten 1.126 Euro und für Minderjährige 322 Euro. Zusätzlich fällt eine Landesverwaltungsabgabe von derzeit 164 bis 1.275 Euro an - gestaffelt nach der Höhe des Nettoeinkommens. Für Kinder wird keine Gebühr verrechnet. Die FPÖ setzt sich dafür ein, dass die Untergrenze künftig bei mehreren hundert Euro liegt und bei höherem Einkommen bis zu 2.100 Euro beträgt.

"Staatsbürgerschaft ist kein Diskontartikel"

Die österreichische Staatsbürgerschaft sei "kein Diskontartikel, sondern ein absolutes Privileg und somit ein hohes Gut", betonte Antauer. "Die Länder müssen die Bundesvorgaben vollziehen und die vom Bund vorgesetzte Suppe auslöffeln. Daher muss das Staatsbürgerschaftsgesetz endlich deutlich verschärft werden", verlangte der Freiheitliche. Zu den geforderten Änderungen zählen ein dauerhafter Ausschluss von der Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Personen, die Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder Terrordelikte begangen haben. Bei einer rechtskräftigen unbedingten Haftstrafe wegen anderer Vorsatzdelikte soll bei bestimmten Höhen die Wartezeit erheblich verlängert werden. Auch für Asylwerber wird eine "empfindliche Anhebung der Wartefrist" gefordert. Neben einer Neuregelung der Einkünfte wird u.a. die Anhebung der erforderlichen Deutschkenntnisse auf B2-Niveau verlangt. 

Zur Vollversion des Artikels