Sesselkleberei

Trotz Amtsmissbrauchs: ÖVP-BM von Pölla bleibt im Amt

13.03.2026

Das Oberlandesgericht Wien hat eine Verurteilung des Bürgermeisters von Pölla (im Bezirk Zwettl), Günther Kröpfl, bestätigt. Der ÖVP-Politiker wurde wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einem Bauverfahren schuldig gesprochen. Das Bemerkenswerte: Kröpfl denkt nicht daran, zurückzutreten.

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© VP NÖ
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„Der Berufung wird nicht Folge gegeben“, heißt es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, das Urteil des Landesgerichts Krems wurde damit bestätigt. Dem Berufungswerber sei es „nicht gelungen, weitere mildernde Aspekte aufzuzeigen“. Zudem wird festgehalten, dass der Ortschef „mehrfach bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellte“. Die gewünschte Umwandlung in eine Geldstrafe stehe spezialpräventiven Überlegungen entgegen.

Von Gesetzes wegen: Kröpfl müsste sein Amt tatsächlich NICHT zurücklegen

Zuvor hatte bereits der Oberste Gerichtshof die vom Bürgermeister erhobene Nichtigkeitsbeschwerde im Dezember zurückgewiesen. Kröpfl nimmt die Entscheidung „zur Kenntnis“, wie er gegenüber noe.ORF.at sagte, könne sie aber weiterhin „nicht akzeptieren“, weil er „immer nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt habe und „keine Handlung gesetzt“ habe, die eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs rechtfertige. Kröpfl sieht sich von der Bevölkerung unterstützt - und möchte seinen Fall gar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen. Tatsächlich muss laut Gesetz Kröpfl sein Amt auch nicht zurücklegen, das ist erst ab einer bedingten Strafe von mehr als zwölf Monaten oder einer unbedingten Haftstrafe von mehr als sechs Monaten nötig. 

Bürgermeister erließ Abbruchbescheid

Dem Ortschef wurde vorgeworfen, „wahrheitswidrig Anzeige erstattet und Bescheide bewusst wahrheitswidrig begründet zu haben“. Im Kern drehte sich die Causa um ein Bauvorhaben eines Gemeindebewohners. Geplant und bei der Kommune eingereicht wurden die Umwandlung einer Garage in Fremdenzimmer sowie die Errichtung von drei Pferdeboxen, einer Steinschlichtung und einer Geländeanschüttung.

Mit Bescheid vom 20. August 2020 erteilte der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz die Bewilligung dieses Vorhabens. Im Sommer 2023 war die Geländeanschüttung bereits durchgeführt und eine Steinmauer teilweise errichtet. Im August 2023 führte der Ortschef gemeinsam mit einem Sachverständigen eine baupolizeiliche Überprüfung durch. In der Folge erließ der Bürgermeister am 30. August einen Abbruchbescheid mit der Begründung, dass keine Bewilligung für die Bautätigkeiten vorliege.

Es seien zwar Fehler passiert, betonte Kröpfls Anwalt im Prozess, es hätten aber Wissentlichkeit und Schädigungsvorsatz gefehlt. Am Ende wurde der Bürgermeister dennoch zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Laut der Richterin sollte das Urteil eine Signalwirkung haben, dass „Derartiges nicht geduldet wird“. Die bedingte Haftstrafe sei „so ausgemessen, dass kein Amtsverlust damit verbunden ist“. 

FPÖ-Dorner: "ÖVP-Bürgermeister von Pölla bleibt in Sonnenkönig-Manier im Chefsessel"

"Ein schwarzer Bürgermeister hat sich immer wieder über geltendes Recht hinweggesetzt, einen Bürger hintergangen und geschädigt und kassiert dafür wegen Amtsmissbrauch ein Jahr bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. Doch von Einsicht oder gar Reue keine Spur, ganz in Dorfkaisermanier klammert er sich an seinen Chefsessel, als wäre nie etwas gewesen“, kommentiert FPÖ Niederösterreich Kommunalsprecher LAbg. Dieter Dorner die Berufungsverhandlung am OLG Wien diese Woche. Das Verharren im Bürgermeister-Amt zeige schonungslos die Vorgehensweise in Gemeinden wie Sigmundsherberg, Pernitz, Lassee, Rohrau oder eben Pölla: „Ganz in Sonnenkönig-Manier. Die Gemeinde bin ich. Dass Kröpfl das Vertrauen der Wähler auf das Schändlichste missbraucht hat, scheint außer die FPÖ niemanden sonderlich zu stören“, so Dorner. "Man stelle sich vor, ein blauer Bürgermeister würde zu einem Jahr bedingt wegen Amtsmissbrauch verurteilt werden“, wirft Dorner abschießend in den Raum.

ÖVP steht hinter Ortschef

Die ÖVP NÖ betont in einer Stellungnahme: „Wir stehen voll und ganz hinter Bürgermeister Günter Kröpfl. Sein langjähriger Einsatz für die Gemeinde Pölla ist ungeachtet der rechtlichen Auseinandersetzung unbestritten.“ Landesgeschäftsführer Matthias Zauner nimmt das Urteil zur Kenntnis, es mache aber „deutlich, mit welchen zunehmend komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister heute in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind“.