Anrainerbeschwerde
Umstrittene Biogas-Anlage droht das Aus
07.04.2025Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die umstrittene Biogasanlage in Aschbach-Markt vorerst ihren Betrieb einstellen muss, wie das „profil“ berichtet. Der Grund: Eine Anrainerbeschwerde wurde nun mit aufschiebender Wirkung anerkannt.
In Aschbach-Markt (Bezirk Amstetten) sorgt eine Biogasanlage seit ihrer Inbetriebnahme Anfang des Jahres für Ärger. Anwohner berichten von starkem Gestank, der das tägliche Leben stark beeinträchtigt. Rund 200 Meter entfernt von der Anlage wohnen die Betroffenen, die sogar mit dem Gedanken spielen, ihre Häuser zu verkaufen, wie ihre Anwältin Fiona List-Faymann erklärt. Die Anlage verarbeitet den Biomüll von insgesamt 34 Gemeinden, was die Beschwerden weiter anheizt. Schon vor dem Bau der Anlage hatten die Anrainer Einspruch eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Zuletzt entschied das Landesverwaltungsgericht jedoch, dass die Beschwerden nun mit aufschiebender Wirkung behandelt werden, was den Betrieb der Anlage vorerst stoppt.
Fehler im Verfahren: Anrainer wurden übergangen
Die Ursache für die Entscheidung des Gerichts liegt in einem Verfahrensfehler: Die betroffenen Anrainer hatten keine Möglichkeit, sich in dem Verfahren zu äußern. Dies wurde von der Justiz bemängelt, und so musste das Landesverwaltungsgericht die Angelegenheit neu prüfen. Der Dienstleistungsverband Region Amstetten (GDA), der für die Abfallentsorgung zuständig ist, hatte zuvor betont, dass die Biogasanlage aufgrund eines Vertrags bis 1. Januar 2025 dringend notwendig sei. Diese Dringlichkeit wurde jedoch vom Gericht nicht als ausreichend erachtet, um die Beschwerden der Anrainer zu übergehen.
Zukunft der Biogasanlage bleibt ungewiss
Was passiert nun mit der Biogasanlage? Die Betreiberfirma prüft derzeit die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung. Laut der Anwältin der Anrainer müsse die Anlage schnellstmöglich heruntergefahren werden. Ein sofortiger Stopp der Müllannahme sei jedoch problemlos möglich, auch wenn die vollständige Stilllegung etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen könnte. Der GDA bestätigt, dass der Müll weiterhin geliefert werde, da der Vertrag mit der Betreiberfirma noch besteht. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren weitergeht: Entweder wird die Anlage dauerhaft geschlossen oder sie darf nach einer Entscheidung zugunsten der Betreiberfirma wieder in Betrieb gehen.