Vergewaltigungsprozess

Opfer-Anwalt warnt: Höchste Fluchtgefahr

29.03.2018

Die Freisprüche im Vergewaltigungsprozess sorgen weiterhin für Aufregung.

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NÖ. Zwei 19-jährige Asylwerber sind am Dienstag in St. Pölten vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen worden. Der Schöffensenat habe im Zweifel für die Angeklagten entschieden, sagte der vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Opfer-Anwalt Ewald Stadler sprach mit ÖSTERREICH über das Urteil.

ÖSTERREICH: Wie geht es Ihrer Mandantin und deren ­Familie nach dem Urteil?

Ewald Stadler: Die ganze Familie ist bestürzt und über den Freispruch entsetzt. Der Zustand des Opfers, das bereits in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat sich verschlechtert. Es versucht derzeit, ­alles völlig zu verdrängen.

ÖSTERREICH: Was sagen Sie zum Freispruch im Zweifel?

Stadler: Ich verstehe das Urteil nicht. Es gibt vier objektivierte, unzweifelhafte Beweisergebnisse.

ÖSTERREICH: Welche?

Stadler: Kratzspuren am Rücken und Schenkel sowie eine blutige Lippe kann man wohl nicht als Zustimmung zum Sex deuten. Ein Sachverständiger stellte auch fest, dass das Opfer schwer traumatisiert ist und keine Drogen genommen hatte. Zudem konnten DNA-Spuren den Angeklagten eindeutig zugeordnet werden.

ÖSTERREICH: Man hört, das Mädchen habe kein Interesse an Männern gehabt.

Stadler: Aufgrund der von Sachverständigen festgestellten Persönlichkeitsstruktur ist der Wunsch nach Geschlechtsverkehr mit Männern völlig auszuschließen.

ÖSTERREICH: Was passiert jetzt mit den Angeklagten? Gibt es  Möglichkeit, die Männer weiter zu observieren?

Stadler: Sie werden nicht warten, bis sie wieder abgeholt werden. Es besteht höchste Fluchtgefahr.

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