Urteilsspruch
Verkehrte Welt: Tierärztin als Tierquälerin
02.10.2025Ein Herz für Tiere? - sieht anders aus. Eigentlich ist sie ja Tierärztin. Ausgerechnet sie - die zwar aus dem Bezirk Hollabrunn stammt, aber anderswo praktiziert - erhielt jetzt ein Hunde- und Katzenhalteverbot.
Zuerst war die Tierärztin mit ihrer Zucht ja im Bezirk Hollabrunn angesiedelt, weil sie sich aber von allen Seiten bedrängt fühlte, verschob sie ihre wohl tierquälerischen Aktivitäten in den Bezirk St. Pölten. Half alles nichts: ihr wurde von der BH Hollabrunn im April ein Hunde- und Katzenhalterverbot "auf Dauer" beschieden, worauf sie einen Einspruch gegen das Hunde- und Katzenhalteverbot erhob. Doch damit blitzte sie heute bei der BH Hollabrunn ab. Tierschützer appellieren jetzt, Missstände im gegenständlichen Fall anzuzeigen.
Dieser aufsehenerregende Fall fand jetzt auch am Landesverwaltungsgericht St. Pölten ein Ende. Zwar hatte die Tierärztin schon zwei rechtskräftige Vorstrafen ausgefasst, ihr Anwalt plädierte aber auf eine "positive Perspektive". Sie befinde sich in "therapeutischer Begleitung", ihr bisheriges handeln sei aufgrund einer psychischen und finanziellen Ausnahmesituation passiert. Was genau hat sie getan?
Unvorstellbare Tierquälerei
Die Richterin zählte auf: schon im Jahr 2022 ging es um den illegalen Verkauf der Würfe von acht Zuchthündinnen. Maßnahmen zur Vermeidung von Qualzucht seien nicht vorgenommen worden. Die Tierärztin gestand jedenfalls, dass sie 2024 Welpen auf der Plattform willhaben angeboten hatte. Unnötig zu erwähnen: das ist illegal. Zu allem Überdruss waren die Babys und Jungtiere unter schäbigsten Verhältnissen untergebracht: zuerst in einem alten Bauernhof im Pulkautal, dann in einem alten Bauernhof im Bezirk St. Pölten.
Achtung, Spoiler-Alarm, jetzt wird es "grauslich": Bei einer unangekündigten Tierschutzkontrolle tat sich ein schreckliches Bild auf: beißender Geruch nach Kot und Urin, 14 Haufen im Bereich einer Cocker-Spaniel-Hündin, ein massiv, auch mit Erbrochenem verschmutzter Bereich für die Katzen. Ein freiliegendes Stromkabel beim Cocker Spaniel war in der Verhandlung nur eine Randnotiz. An Hundespielzeug und Kaumöglichkeiten habe es völlig gemangelt, Fensterflächen waren zu klein, die Versorgung mit Frischluft und Tageslicht sei nicht ausreichend gesichert gewesen - und, wen wundert's jetzt noch, Flüssigkeiten konnten nicht abfließen.
Von einem besonders grausamen Fall berichtete eine Käuferin in der Verhandlung. Der Malteser „"Joys“ sei laut Tierschützern am Stockerauer Kika-Parkplatz sediert - also: "ruhig gespritzt" - und mit einer massiven Ohrenentzündung um 400 Euro verkauft worden. Als die Sedierung nachließ, sei der Hund alles andere als zutraulich gewesen. Welpen seien dann aber auch wieder müde, schlapp und kaum stehfähig gewesen. Hier wurde Tierleid verursacht, bestätigte eine Amtstierärztin auf Nachfrage der Richterin
Schluss, aus, vorbei mit der Züchterszene
In der Verhandlung blieb die Tierärztin aber dabei: sie habe keinerlei Tierleid verursacht. Zeuginnen und Zeugen vom Fach sahen das freilich ganz gegenteilig. Die Katzenhaltung wurde amtstierärztlich als Käfighaltung eingestuft. Die Katzen hätten bei der Nachschau panisch reagiert. Theatralisch vor Gericht: Die Tierärztin redete sich heraus, ihr sei das Geld ausgegangen. Gleich beteuerte sie aber: Diese Lebensphase sei für sie vorbei; die Züchterszene interessiere sie nicht mehr.
Zum Urteil hieß es nun: Die Ergreifung eines Rechtsmittels an die Höchstgerichte werde seitens der die Tierärztin vertretenden Rechtsanwaltskanzlei nicht beabsichtigt, sodass das Tierhalteverbot für Hunde und Katzen auf unbestimmte Zeit aufrecht bleibe.
Bei der Verhandlung war eine Gruppe von Tierschützern dabei, die Belege dafür haben wollen, dass hinter den Machenschaften ein groß angelegtes, über die Landesgrenzen hinausgehendes "mafiöses" Netzwerk stecke. Betroffene, die der Meinung sind, beim Kauf getäuscht worden zu sein, mögen sich an hilfegegenwelpenhandel@gmx.at wenden.