Soziales
Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung unterstützt Einkommensschwache mit 50.000 Euro
05.02.2026Die gemeinnützige Armen- und Bürgerspitalstiftung der Stadt Wiener Neustadt leistet finanzielle Unterstützung für Personen in akuter Notlage, Bedürftige oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro.
Die Stiftung lukriert Erlöse durch Vermietung und Verpachtung, Forstwirtschaft sowie durch die Veranlagung von Finanzvermögen. "Die Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung hat eine lange Tradition. Unsere Aufgabe ist es, das Vermögen der Stiftung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglichst gewinnbringend zu verwalten. Je größer somit der erwirtschaftete Gewinn ist, desto höher ist die finanzielle Stütze, die seitens der Armen- und Bürgerspitalstiftung geleistet werden kann“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP), die für Bau und Stiftungen zuständige Stadträtin Sabine Bugnar (SPÖ) und Sozialstadtrat LAbg. Philipp Gerstenmayer (FPÖ).
Wer ist antragsberichtigt?
Antragsberechtigt sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich in einer akuten Notlage befinden, bedürftig oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind und ihren Hauptwohnsitz in Wiener Neustadt haben. Die Bedürftigkeit einer Person ist dann gegeben, wenn die Einkünfte, die nach der jeweiligen geltenden Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Höhe der Geldleistungen
- • für Erwachsene: maximal 500,- Euro / Jahr
- • für Kinder: maximal 200,- Euro / Jahr
- • Mehrpersonenhaushalte: maximal 1.600,- Euro / Jahr
Wo kann man einen Antrag stellen?
Die Verteilung des Reingewinnes gemäß dem Stiftungszweck erfolgt durch das Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt, Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1. Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche und Antragstellung sind unbedingt erforderlich