Landesnovelle

Zugang zu Persönlicher Assistenz erleichtert

27.11.2025

Die Niederösterreichische Landesregierung hat nunmehr bekanntgegeben, dass künftig Personen ab Pflegegeldstufe vier Anspruch auf Persönliche Assistenz haben.  

Zur Vollversion des Artikels
© APA/Bernd Wüstneck
Zur Vollversion des Artikels

Ebenso gelten weder der Besuch einer Tagesstätte noch eine bestehende Erwachsenenvertretung als Ausschlussgrund, so die neue Regelung. Insbesondere die Einbeziehung blinder Menschen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten sei ein wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Unterstützung, ist auch die  WAG Assistenzgenossenschaft überzeugt.

Auch die Anhebung der Förderung von 22 auf 24 Euro pro Stunde Persönliche Assistenz trage zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, reiche jedoch angesichts jahrzehntelanger Inflationsverluste bei weitem nicht aus, so die WAG: "Mit der Ausweitung der Zielgruppe ist eine langjährige Forderung der WAG und der Selbstbestimmt Leben Bewegung teilweise umgesetzt“, betont Christoph Dirnbacher, geschäftsführender Vorstand der WAG Assistenzgenossenschaft. "Die leichte Erhöhung des Stundensatzes ist zwar ein Signal, ändert aber nichts daran, dass sich viele unserer Kunden Persönliche Assistenz weiterhin kaum leisten können." 

Persönliche Assistenz ist ein zentrales Recht aus Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie verpflichtet Österreich dazu, Menschen mit Behinderungen jene Unterstützung bereitzustellen, die ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglicht. 

Zur Vollversion des Artikels