Unvollständige Akten
Es hat sich ausgefaxt: Oberösterreichischer Landesrechnungshof fordert raschen ELGA-Ausbau
21.10.2025Einheitliche Lösungen in Bund und Ländern - unvollständige Gesundheitsakten durch unterschiedliche Opt-out-Regelungen
OÖ. Der oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH) hat in einer Initiativprüfung den Status von eHealth und ELGA in Oberösterreich ermittelt und empfiehlt, den Ausbau der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) konsequent voranzutreiben, alle fehlenden Gesundheitsdienstleister rasch einzubinden und den Dialog mit der niedergelassenen Ärzteschaft zu verstärken. Kritisch sieht der LRH in einer Presseaussendung am Dienstag Doppelgleisigkeiten und unterschiedliche Opt-out-Regelungen.
Die unterschiedlichen Abmelde-Regelungen würden zu unvollständigen Gesundheitsakten führen und das Vertrauen der Medizinerinnen und Mediziner in ELGA und damit die Nutzung des Systems schwächen. Mehr als 25 Bundesgesetze sowie weitere Landesgesetze und Vereinbarungen sind in Österreich für die Digitalisierung im Gesundheitsbereich relevant. "Das lässt Raum für Interpretationen und Doppelgleisigkeiten; das Land OÖ sollte sich mit dem Bund und den anderen Ländern abstimmen, um Gesetzesänderungen zu initiieren", wünschte sich LRH-Direktor Rudolf Hoscher mehr Einheitlichkeit und Koordination.
Speicherung aller Gesundheitsdaten ab 2030
ELGA beinhaltet die Anwendungen eBefunde und eMedikation. Oberösterreichische Gesundheitsdiensteanbieter - noch nicht alle sind an ELGA angeschlossen - nutzen derzeit sechs der 13 ELGA-Bereiche. "Die Komplexität des Systems erschwert einen einheitlichen Ausbau der eHealth-Anwendungen", sagt Hoscher. Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 sieht vor, dass spätestens ab 2030 alle derzeit im Gesetz vorgesehenen Gesundheitsdaten in ELGA gespeichert werden müssen.
In Oberösterreich werden zahlreiche Prozesse digitalisiert und telemedizinische Anwendungen eingeführt, darunter die telefonische Gesundheitsberatung 1450 und das Tumorzentrum. Aus Sicht des LRH wären zusätzliche Austauschboards sinnvoll. Stark ausbaufähig sei der Datenaustausch zwischen den Gesundheitsdiensteanbietern in ELGA, zum Beispiel bei der Überweisung von Bewohnern von Pflegeheimen ins Krankenhaus. "Ein vollständiger Datenaustausch könnte Mehrfachbehandlungen vermeiden und die Effizienz im System deutlich erhöhen", betonte Hoscher. Obwohl sich herausgestellt habe, dass niemand das genaue Einsparungspotenzial kenne.
Rasch einheitliche Ersatzlösung für Fax
Seit 1. Jänner 2025 ist der Versand von Gesundheitsdaten per Fax unzulässig, eine einheitliche datenschutzkonforme Ersatzlösung existiert nicht. "Dadurch müssen aktuell viele verschiedene Kommunikationslösungen bedient werden; das Problem muss aus unserer Sicht rasch bereinigt werden", empfiehlt Hoscher abschließend.
Bereits vor rund einem Jahr empfahl der Rechnungshof (RH) die Ausarbeitung einer bundesweiten eHealth-Strategie und kritisierte die lückenhafte Ausstellung elektronischer Befunde. Die Gesundheitsakte sei noch nicht vollständig, weshalb es zu unnötigen Doppeluntersuchungen komme. Auch eine Übersicht der Gesamtkosten fehle.