Am Attersee

Fütterungsverbot gilt – bisher noch keine Strafen

13.05.2025

Seit 1. Mai gilt am Attersee ein Fütterungsverbot für Schwäne. Die Kontrollen laufen bereits, gestraft wurde bisher aber niemand.


Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Am Attersee wird das seit 1. Mai geltende Fütterungsverbot für Schwäne bereits regelmäßig kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert eine Strafe von bis zu 220 Euro. Laut den zuständigen Behörden zeigen die meisten Besucher jedoch Verständnis für die neue Regelung. Bisher wurde bei den Kontrollen noch keine einzige Strafe ausgesprochen. Ziel des Verbots ist es, die wachsende Schwanenpopulation zu regulieren und landwirtschaftliche Flächen vor Schäden zu schützen. Die Behörden appellieren weiterhin an alle Gäste und Einheimischen, auf das Füttern zu verzichten, um die Situation langfristig zu entspannen. 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel