Wels

Kein Zutritt für Schwarze?

25.03.2011

Rassismus-Vorwurf gegen Lokalbetreiber. Disco "Fifty-Fifty" angezeigt.

Zur Vollversion des Artikels
© sxc
Zur Vollversion des Artikels

"Jeder Wirt muss wissen, dass das nicht geht", sagt Rechtsanwalt Heinz Oppitz. "Gegen solche Geisteshaltung kämpfe ich." Oppitz vertritt kostenlos drei junge Männer aus Wels. Diesen soll wegen ihrer dunklen Hautfarbe der Eintritt in die Welser Disco Fifty-Fifty verwehrt worden sein.

Der Vorfall habe sich am 29. Jänner abgespielt. Eine größere Gruppe von jungen Leuten wollte das Lokal besuchen. Doch den drei Männern afrikanischer Abstammung verweigerte der Türsteher den Zutritt. Der Chef-Türsteher gab an, es gebe für Schwarze generell keinen Einlass: Das sei eine Weisung des Chefs der Diskothek.

Bis zu 1.090 Euro Geldstrafe drohen
Jetzt hat der Vorfall ein juristisches Nachspiel: Oppitz hat beim Magistrat der Stadt Wels eine Verwaltungsstrafanzeige erstattet. "Das war eine krasse Menschenrechtsverletzung", stellt Oppitz fest. "Dass der Zutritt zu einem Lokal von der Hautfarbe abhängig gemacht wird, verstößt klar gegen das Gesetz und darf nicht hingenommen werden." Bis zu 1.090 Euro Strafe stehen im Raum.

Der Wirt des Lokals verteidigt sich auf Anfrage von ÖSTERREICH: "Die Hälfte, die bei uns arbeitet, kommt aus aller Herren Länder. Ein Kellner, eine Küchenhilfe sind schwarz", sagt Klaus Reisinger vom Fifty-Fifty. "Und auch bei unseren Gästen ist jede Hautfarbe willkommen." Eine Weisung sei "Blödsinn". Er vermutet, dass dem Trio der Eintritt verwehrt wurde, weil es entweder betrunken oder "schiach angezogen" war.

Übrigens sind zwei der drei Abgewiesenen sogar österreichische Staatsbürger. "Einer von ihnen leistet mittlerweile beim Bundesheer Auslandsdienst in Bosnien. Aber in diese Diskothek darf er nicht hinein!", schüttelt der Anwalt den Kopf.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel